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Wahl eines Schwerbehindertenvertretung

Verfasst: Donnerstag 26. November 2015, 10:00
von Oli
Guten Morgen,

bei uns bei der Stadtentwässerung ist die Frage aufgetaucht, ab wann (Anzahl der Schwerbehindertenvertretung über 50%) eine Schwerbehindertenvertretung gewählt werden muss? Können sie mir da weiterhelfen?

AW: Wahl eines Schwerbehindertenvertretung

Verfasst: Donnerstag 26. November 2015, 14:35
von Interessierter
Hallo

§ 94 SGB IX!!!

Also bei 5 Wahlberechtigten. Wahlberechtigte sind entweder beschäftigte mit einem GdB von mind. 50 oder Gleichgestellte.


http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/1.html" onclick="window.open(this.href);return false;
§ 94 SGB IX Wahl und Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung

(1) In Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, werden eine Vertrauensperson und wenigstens ein stellvertretendes Mitglied gewählt, das die Vertrauensperson im Falle der Verhinderung durch Abwesenheit oder Wahrnehmung anderer Aufgaben vertritt.

Bitte auch unbedingt sich die Wahlbroschüre bei IA besorgen und auch LESEN