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Allgemeine Fragen zu den Rechten und Pflichten des Arbeitnehmer

Verfasst: Freitag 20. November 2015, 16:27
von sabi82
Guten Tag, ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.
Ich bin Seh behindert, habe einen GdB von 70,und arbeite zur Zeit noch als Krankenschwester.
Da ich bald nicht mehr in meinem Beruf arbeiten darf/kann hatte ich schonmal Kontakt zu unserer Schwerbehinderten Vertretung aufgenommen.
Als ich ihr erklärte was das Problem darstelle,sagte sie nur mit den Augen kenne sie sich nicht aus.
Bin ich als AN und Betroffener verpflichtet mir Informationen über alles zu erkundigen oder wäre das auch Ihre Tätigkeit. Oder was genau macht solch eine Vertretung.
An welche Stellen kann ich mich wenden um noch weitere Informationen zu bekommen in Bezug auf Umschulung, innerbetriebliche Versetzung bei Berufsunfähigkeit usw.
Ich hoffe ich habe mich so ausgedrückt das Sie verstehen was ich meine

AW: Allgemeine Fragen zu den Rechten und Pflichten des Arbeitnehmer

Verfasst: Montag 23. November 2015, 07:42
von matthias.günther
Hallo,

medizinisches Spezialwissen kann man von einer Schwerbehindertenvertretung (SBV) nicht unbedingt erwarten.
ABER: Im Rahmen der Aufgaben nach § 95 Abs. 1 SGB IX hat die SBV u. a. eine "Wegweiserfunktion". Offenbar fehlen dieser SBV grundlegende Kenntnisse oder schlicht die Motivation. Sonst wäre ihr bekannt,

- dass die Voraussetzungen für eine behinderungsbedingte Umschulung grds. durch die gesetzliche Rentenversicherung zu prüfen sind

- vorrangig aber der Arbeitgeber eine Verpflichtung zur behinderungsgerechten Arbeits(platz)gestaltung nach § 81 Abs. 4 SGB IX hat

- und die SBV als Teil des sog. betrieblichen Integrationsteams (dazu zählen z. B. noch der Beauftragte des Arbeitgebers für die Angelegenheiten schwerbehinderter Beschäftigter, ein Vertreter des Betriebsrats, der Betriebsarzt, betrieblicher Sozialdienst...) gemeinsam mit dem schwerbehinderten Beschäftigten nach Lösungen für behinderungsbedingte Probleme am Arbeitsplatz suchen soll

- und dass der Arbeitgeber eine interne Umsetzung oder Qualifizierung für einen anderen Arbeitsplatz in den Blick zu nehmen hat, wenn man z. B. für den Beschäftigten den bisherigen Arbeitsplatz nicht mittels technischer Arbeitshilfen behinderungsgerecht gestalten oder durch die Inanspruchnahme von Leistungen bei außergewöhnlicher Belastung (z. B. in Form einer personellen Unterstützung sichern kann.

Die SBV hätte hier auch darauf kommen müssen, dass für diese behinderungsbedingten Schwierigkeiten im Arbeitsleben sowohl für den Arbeitgeber als auch für Sie als schwerbehinderte Beschäftigte das Integrationsamt und dessen Fachdienste (v. a. Technischer Beratungsdienst, als externe Stelle der Integrationsfachdienst) als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Wenn Ihre SBV untätig bleibt, können Sie sich auch selbst an das zuständige Integrationsamt wenden, Kontaktdaten
unter https://www.integrationsaemter.de/konta ... index.html" onclick="window.open(this.href);return false;

Die Integrationsämter bieten übrigens entsprechende Schulungen an, damit die SBV das für ihr Mandat erforderliche Wissen erwerben kann...

VG aus dem Integrationsamt Chemnitz

AW: Allgemeine Fragen zu den Rechten und Pflichten des Arbeitnehmer

Verfasst: Montag 23. November 2015, 09:18
von sabi82
Guten Tag, vielen Dank für die Antwort.
Jetzt weiss ich wenigstens wohin ich mich dann wenden kann.
Gruß S. Besser