Hallo,
wir hatten einen Schwerbehinderten langzeitkranken der jetzt wieder Arbeitet. Jetzt soll er auf fast seinen ganzen Resturlaub verzichten... evtl. würde sein Arbeitplatz davon abhängen!
Ist es rechtlich zulässig ihm eine "freiwillige" Verzichtserklärung anzubieten? Wie kann ich als SBV hier helfen??
Vielen Dank
Uwe
Verzichtserklärung für Urlaub rechtlich haltbar?
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- Beiträge: 572
- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
AW: Verzichtserklärung für Urlaub rechtlich haltbar?
Hallo,
"Der Anspruch auf Urlaub ist unabdingbar und unverzichtbar:" (ErfK, Gallner, § 1 BUrlG Rn 13).
Dies gilt für den gesamten gesetzlichen Urlaub, also auch für den Urlaub gem. § 125 SGB IX.
Der AN könnte sogar eine derartige Verzichtserklärung ohne Rechtsfolgen unterschreiben und danach wieder den Urlaub verlangen. Sollte der AG tatsächlich beweisbar den Urlaubsverzicht mit dem Arbeitsplatzerhalt koppeln, stünde für den AG sogar der strafrechtlich relevante Vorwurf der Nötigung im Raum.
Als SBV sollte man jetzt schleunigst das IA herbeibitten und ggfs. "Beweise" sichern - zB durch eine Dokumentation entsprechender Äußerungen.
Was man dem AN konkret zum Verhalten rät, ist allerdings vom weiteren Verhalten des AG abhängig.
"Der Anspruch auf Urlaub ist unabdingbar und unverzichtbar:" (ErfK, Gallner, § 1 BUrlG Rn 13).
Dies gilt für den gesamten gesetzlichen Urlaub, also auch für den Urlaub gem. § 125 SGB IX.
Der AN könnte sogar eine derartige Verzichtserklärung ohne Rechtsfolgen unterschreiben und danach wieder den Urlaub verlangen. Sollte der AG tatsächlich beweisbar den Urlaubsverzicht mit dem Arbeitsplatzerhalt koppeln, stünde für den AG sogar der strafrechtlich relevante Vorwurf der Nötigung im Raum.
Als SBV sollte man jetzt schleunigst das IA herbeibitten und ggfs. "Beweise" sichern - zB durch eine Dokumentation entsprechender Äußerungen.
Was man dem AN konkret zum Verhalten rät, ist allerdings vom weiteren Verhalten des AG abhängig.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang
AW: Verzichtserklärung für Urlaub rechtlich haltbar?
Verzicht auf Urlaubsabgeltung
BAG erlaubt Verzicht des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.05.2013, 9 AZR 844/11
http://www.hensche.de/Urlaubsabgeltung_ ... 44-11.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Diese Surrogationstheorie verhinderte, dass der Arbeitnehmer auf seinen Abgeltungsanspruch verzichten konnte. Da das BAG die Surrogationstheorie aber vor einem Jahr aufgegeben hat, fragt sich, warum der Arbeitnehmer nicht auf seine Urlaubsabgeltung verzichten könnte.
Er kann verzichten, so das BAG mit einer Entscheidung vom heutigen Tage - jedenfalls dann, wenn der Anspruch bereits entstanden ist: BAG, Urteil vom 14.05.2013, 9 AZR 844/11.
und hier:
http://www.menke-rechtsanwalt.de/ratgeb ... ch_56.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Arbeitsrecht
Also doch - Verzicht auf Urlaubsabgeltung möglich!
Lange Zeit war klar, dass der Arbeitnehmer auf Urlaub und Urlaubsabgeltung als gesetzlichen Anspruch nicht wirksam verzichten könne. Nunmehr stellt das BAG klar, dass dies unter bestimmten Bedingungen doch möglich ist.
Also es geht ggf. Doch wenn hier der AN belegbar nachweisen kann, dass der AG eine Weiterbeschäftigung vom Verzicht abhängig macht, kann er ggf den Verzicht widerrufen.
>> Wie kann ich als SBV hier helfen??
Das Ganze nachweisbar, also belegbar festhalten zB als Zeuge eines Gespräches hierzu. Weiter den AN gemeinsam mit dem BR unterstützen wenn der AG ggf eine Kündigung versucht.
BAG erlaubt Verzicht des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.05.2013, 9 AZR 844/11
http://www.hensche.de/Urlaubsabgeltung_ ... 44-11.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Diese Surrogationstheorie verhinderte, dass der Arbeitnehmer auf seinen Abgeltungsanspruch verzichten konnte. Da das BAG die Surrogationstheorie aber vor einem Jahr aufgegeben hat, fragt sich, warum der Arbeitnehmer nicht auf seine Urlaubsabgeltung verzichten könnte.
Er kann verzichten, so das BAG mit einer Entscheidung vom heutigen Tage - jedenfalls dann, wenn der Anspruch bereits entstanden ist: BAG, Urteil vom 14.05.2013, 9 AZR 844/11.
und hier:
http://www.menke-rechtsanwalt.de/ratgeb ... ch_56.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Arbeitsrecht
Also doch - Verzicht auf Urlaubsabgeltung möglich!
Lange Zeit war klar, dass der Arbeitnehmer auf Urlaub und Urlaubsabgeltung als gesetzlichen Anspruch nicht wirksam verzichten könne. Nunmehr stellt das BAG klar, dass dies unter bestimmten Bedingungen doch möglich ist.
Also es geht ggf. Doch wenn hier der AN belegbar nachweisen kann, dass der AG eine Weiterbeschäftigung vom Verzicht abhängig macht, kann er ggf den Verzicht widerrufen.
>> Wie kann ich als SBV hier helfen??
Das Ganze nachweisbar, also belegbar festhalten zB als Zeuge eines Gespräches hierzu. Weiter den AN gemeinsam mit dem BR unterstützen wenn der AG ggf eine Kündigung versucht.
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- Beiträge: 572
- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
AW: Verzichtserklärung für Urlaub rechtlich haltbar?
Hallo Bernhard,
das von Dir verlinkte Urteil ist hier überhaupt nicht anwendbar, da es um Verzicht nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses geht - um den Anspruch aus § 7 Abs. 4 BUrlG.
Der Urlaub im laufenden Arbeitsverhältnis - wie hier geschildert - ist von dem Urteil in keinster Weise betroffen
Mein Zitat stammt aus der 15. Aufl.des ErfK von 2015 (!), die von Dir zitierte Rechtsprechung war da schon bekannt und berücksichtigt.
das von Dir verlinkte Urteil ist hier überhaupt nicht anwendbar, da es um Verzicht nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses geht - um den Anspruch aus § 7 Abs. 4 BUrlG.
Der Urlaub im laufenden Arbeitsverhältnis - wie hier geschildert - ist von dem Urteil in keinster Weise betroffen
Mein Zitat stammt aus der 15. Aufl.des ErfK von 2015 (!), die von Dir zitierte Rechtsprechung war da schon bekannt und berücksichtigt.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang
AW: Verzichtserklärung für Urlaub rechtlich haltbar?
Hallo Ihr Beiden,
Danke für Euer Support!
Ja, es ist ein laufendes Arbeitsverhältnis... keine Kündigungsabsicht (im Moment). Die Antworten im Netz gehen immer von einem Ende eines Arbeitsverhältnis aus, deshalb findet man nur sehr wenig darüber.
Ich bleibe auch am Ball und melde mich, falls ich noch etwas dazu finde.
Gruß
Uwe
Danke für Euer Support!
Ja, es ist ein laufendes Arbeitsverhältnis... keine Kündigungsabsicht (im Moment). Die Antworten im Netz gehen immer von einem Ende eines Arbeitsverhältnis aus, deshalb findet man nur sehr wenig darüber.
Ich bleibe auch am Ball und melde mich, falls ich noch etwas dazu finde.
Gruß
Uwe