Hörgeräteversorgung bei Selbständigen
Verfasst: Donnerstag 12. November 2015, 11:05
Ich bin seit vielen Jahren selbständig und hochgradig hörgeschädigt. Zur Erhaltung meiner selbständigen Existenz habe ich 2009 beim Integrationsamt die Kostenübernahme für technische Hilfsmittel beantragt, und bekam dafür einen Zuschuss bewilligt. Im einzelnen wurden zwei Hörgeräte, ein FM-Sender, ein FM-Empfänger sowie eine Bluetooth-Freisprecheinrichtung für die Hörgeräte mit jeweils 80 % des nach Festzuschuss der GKV verbleibenden Summe bezuschusst.
Nun sind die Geräte nach 6 Jahren verschlissen und technisch nicht mehr auf aktuellem Stand, so dass eine Ersatzbeschaffung erforderlich ist. Ich habe mich daher an das Integrationsamt gewandt und bekam von der Sachbearbeiterin die Auskunft:
"Wir haben seit 2014 die Dienstanweisung, dass wir für die Kostenübernahme der Hörgeräte für Selbständige die in einer GKV gesetzlich oder freiwillig versichert nicht zuständig sind. Für Selbständige, die privat krankenversichert sind, gehen die Leistungen dieser Versicherung vor. Dies betrifft nur die Hörgeräteversorgung. Für die weiteren, beantragten technischen Arbeitshilfen ist das Integrationsamt zuständiger Leistungsträger."
Das Problem ist allerdings, dass mir zwar die Krankenkasse (ich bin freiwillig gesetzlich versichert) den inzwischen erhöhten Festbetrag für die Hörgeräteversorgung erstatten wird. Allerdings fehlt diesen Geräten dann jegliche Kommunikationsmöglichkeit mit den Zusatzgeräten (Bluetooth usw.). Ganz abgesehen davon, dass für meine Arbeit die Versorgung mit Kassengeräten auch zum erhöhten Festbetrag nicht ausreichend ist, um das Sprachverstehen in Kundengesprächen usw. zu realisieren.
Nun bin ich etwas ratlos, wie ernst ich diese Dienstanweisung nehmen soll. Trotzdem die Kostenübernahme beantragen und dann gegebenenfalls klagen? Wie verbindlich sind solche Dienstanweisungen überhaupt und wer legt diese Anweisungen fest?
Nun sind die Geräte nach 6 Jahren verschlissen und technisch nicht mehr auf aktuellem Stand, so dass eine Ersatzbeschaffung erforderlich ist. Ich habe mich daher an das Integrationsamt gewandt und bekam von der Sachbearbeiterin die Auskunft:
"Wir haben seit 2014 die Dienstanweisung, dass wir für die Kostenübernahme der Hörgeräte für Selbständige die in einer GKV gesetzlich oder freiwillig versichert nicht zuständig sind. Für Selbständige, die privat krankenversichert sind, gehen die Leistungen dieser Versicherung vor. Dies betrifft nur die Hörgeräteversorgung. Für die weiteren, beantragten technischen Arbeitshilfen ist das Integrationsamt zuständiger Leistungsträger."
Das Problem ist allerdings, dass mir zwar die Krankenkasse (ich bin freiwillig gesetzlich versichert) den inzwischen erhöhten Festbetrag für die Hörgeräteversorgung erstatten wird. Allerdings fehlt diesen Geräten dann jegliche Kommunikationsmöglichkeit mit den Zusatzgeräten (Bluetooth usw.). Ganz abgesehen davon, dass für meine Arbeit die Versorgung mit Kassengeräten auch zum erhöhten Festbetrag nicht ausreichend ist, um das Sprachverstehen in Kundengesprächen usw. zu realisieren.
Nun bin ich etwas ratlos, wie ernst ich diese Dienstanweisung nehmen soll. Trotzdem die Kostenübernahme beantragen und dann gegebenenfalls klagen? Wie verbindlich sind solche Dienstanweisungen überhaupt und wer legt diese Anweisungen fest?