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Integrationsvereinbarung

Verfasst: Donnerstag 12. November 2015, 10:00
von arcus
Bei uns am Standort, mit über 2000 Beschäftigten und geschätzten 75 Schwerbehinderten gibt es keine Integrationsvereinbarung. Die SBV selbst (nicht schwerbehindert) ist wenig aktiv. Schwerbehindertenversammlungen werden nicht abgehalten, so dass solche Themen gar nicht besprochen werden können. Was können wir tun? Können die Schwerbehinderten selbst aktiv werden? Inwieweit kann das Integrationsamtes helfen? Den BR haben die wenigen Schwerbehinderten, die sich zufällig untereinander kennen schon informiert. Antworten gibt es keine. Die Situation hat sich auch nicht geändert. Wir 6-7 Schwerbehinderte die sich kennen sind enttäuscht und frustriert. Jetzt überlegen wir ob wir mit diesem Thema an die Öffentlichkeit gehen sollen. Wer hat Erfahrung damit?

AW: Integrationsvereinbarung

Verfasst: Donnerstag 12. November 2015, 12:49
von christoph.beyer
Hallo,
das hört sich ja alles ziemlich beschwerlich an. Der einzige Weg ist aber über die amtierende Schwerbehindertenvertretung. Sie ist doch erst vor wenigen Monaten gewählt worden. Vielleicht muss sie sich auch erst einmal in ihre Rolle finden und ist für Unterstützung dankbar. Aber eine Integrationsvereinbarung gegen die SbV und den Betriebsrat abzuschließen, kann nicht funktionieren.
Womit wollen Sie denn an die Öffentlichkeit gehen? Was soll das Ziel sein? Spätenstens dann erreichen Sie am Standort nichts mehr! Dieser Weg ist daher alles andere als erfolgsversprechend.

Re: Integrationsvereinbarung

Verfasst: Freitag 9. März 2018, 13:57
von SchmeixFliege
Falls dieses Thema immer noch aktuell ist.

Im Herbst 2018 finden wieder die Regelwahlen für die SBV statt.
Es liegt in der freien Entscheidung der schwerbehinderten Beschäftigten die Vertrauensperson zu wählen, von der sie für vier Jahre vertreten werden wollen.

Vermutlich kann man manches oft besser machen, aber man kann es sicherlich auch nicht allen recht machen!

Wer glaubt, dass er selbst es besser machen kann, der sollte sich zur Wahl stellen.
(Bei einer förmlichen Wahl ist ein Wahlvorschlag mit sogenannten Stützunterschriften einzureichen.)

Re: Integrationsvereinbarung

Verfasst: Mittwoch 14. März 2018, 09:20
von arcus
Ja das Thema ist noch aktuell. Hoffen wir mal, dass der Wahlvorstand diesmal eine Vorstellung der Kandidaten zuläßt. Denn die Schwerbehindertenvertretung ist eine Einrichtung für die Schwerbehinderten und kein Posten um seine Macht zu demonstrieren.

Re: Integrationsvereinbarung

Verfasst: Mittwoch 14. März 2018, 15:14
von SchmeixFliege
Nicht nur die "gewählten" Funktionsträger vergessen gelegentlich, dass ihre Privilegien nur zur Erfüllung der Funktion und nicht für ein persönliches Machtgebahren verliehen sind.

Da bei Ihnen aufgrund von über 50 Wahlberechtigten nach dem förmlichen Wahlverfahren gewählt werden muss, sind vom Wahlvorstand die Namen der Bewerber aus gültigen Wahlvorschlägen (mind. 1 Woche) vor Stimmabgabe (per Aushang) bekannt zu machen. Eine Wahlversammlung, wie bei dem vereinfachten Wahlverfahren, findet nicht statt.
Insofern ist mir jetzt nicht klar, wie der Wahlvorstand nun eine Vorstellung der Kandidaten zulassen sollte, da diese in der Wahlordnung nicht vorgesehen ist. Ein Schlagabtausch zwischen den Bewerbern wäre dem Amt der SBV auch nicht zuträglich.

Eine Kandidatenvorstellung könnte also nur auf einer vorhergehenden von der Wahl eigentlich unabhängigen Versammlung der schwerbehinderten Menschen erfolgen und zu einer solchen Versammlung kann nur die amtierende SBV einladen und nicht der Wahlvorstand.

Es ist somit nicht einfach sich als Alternative zu der momentan bestehenden SBV präsentieren zu können.
Hier wird man also etwas kreativ sein müssen, um (evtl. durch persönliches Ansprechen oder per Handzettel) die wahlberechtigten Kollegen von der eigenen Person zu überzeugen. Hierzu muss man dann wohl auch zuvor in die Wählerliste Einsicht nehmen, um die richtigen Zielpersonen finden zu können.

Noch ist genug Zeit für wahltaktische Überlegungen zur Wahl einer guten SBV :)