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Minderleistungsausgleich
Verfasst: Samstag 24. Oktober 2015, 14:00
von IngoBeppler
Ich habe eine Frage zum Minderleistungsausgleich. Da ich mit 52 Jahren und 80% GdB mit den Buchstaben G und B leider nicht mehr so Leistungsfähig bin, wollte ich einen Minderleistungsausgleich beantragen damit ich nicht noch meine Stelle verliere.
Der Integrationsfachdienst, das Integrationsamt und das Versorgungsamt sind aber nicht zu einer brauchbaren Auskunft bereit.
Ich weiß jetzt nicht weiter und wäre über eine Information sehr dankbar.
AW: Minderleistungsausgleich
Verfasst: Samstag 24. Oktober 2015, 19:01
von albin.göbel
... wollte Minderleistungsausgleich beantragen
Ulrich Römer hat dazu schon kürzlich
im Forum klargestellt, dass ein Förderantrag wegen einer - behinderungsbedingten - Minderleistung nur vom Arbeitgeber und
niemals von einem schwerbehinderten Arbeitnehmer gestellt werden kann, wie Schritt für Schritt verfahren wird, und dass über Förderanträge das Integrationsamt entscheidet gemäß
§ 27 SchwbAV. Das erwähnte "Versorgungsamt" ist damit überhaupt nicht befasst.
Viele Grüße
Albin Göbel
AW: Minderleistungsausgleich
Verfasst: Montag 26. Oktober 2015, 15:52
von Interessierter
Hallo,
52 Jahren, also dass Alter spielt hier KEINE Rolle. Es geht nur um Behinderungsbedingte Leistungseinschränkungen. Also Leistungseinschränkungen aus den Gründen der anerkennten Behinderungen. Daher ist es auch immer wichtig, möglichste ALLE gesundheitliche Störungen/ Beeinträchtigungen/ Erkrankungen in den Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung einzubringen. Denn dann werden diese bewertet.
AW: Minderleistungsausgleich
Verfasst: Donnerstag 29. Oktober 2015, 15:07
von Ulrich.Römer
Hallo,
völlig richtig, was Herr Hackenberger schreibt! Das Alter ist kein Kriterium. Der Grad der Behinderung und die Merkzeichen alleine sind keine Grundlage für eine Leistung des Integrationsamtes.
Nur wenn mit der Behinderung Leistungseinschränkungen verbunden sind und diese dem Arbeitgeber nicht zumutbar sind, kann es eine Förderung geben. In diesem Zusammenhang wird aber stets geprüft, ob die Leistungseinschränkungen organisatorisch oder auch technisch (mit Arbeitshilfen) abgewendet werden können.
AW: Minderleistungsausgleich
Verfasst: Donnerstag 29. Oktober 2015, 15:18
von CVedder
Hallo zusammen,
die Prüfungen rund um mögliche Leistungseinschränkungen werden häufig durch die Fachdienste des Integrationsamtes - Technischer Beratungsdienst oder Integrationsfachdienst vorgenommen. In der Einzelbetrachtung werden die anerkannten Behinderungen um die aktuellen Einschränkungen und Belastungen im Arbeitsumfeld ergänzt und einer Bewertung zugeführt.
Grüße
Christian Vedder