Arbeitszeit bei einer ambulanten Reha-Maßnahme
Verfasst: Freitag 23. Oktober 2015, 10:56
Hallo,
Bei einer Reha-Folgemaßnahme (genannt IRENA) muß eine von mir betreute Schwerbehinderte zweimal pro Woche zu einer ambulanten Therapie. Diese nimmt dann den Vormittag in Anspruch. Die Schwerbehinderte kann erst ab etwa 13:30 Uhr die Arbeit aufnehmen und müsste dann noch 6 Stunden arbeiten. Abgesehen davon ist die Therapie anscheinend so anstrengend, dass das kaum zumutbar ist. Außerdem müsste die Schwerbehinderte dann bis 19:30 Uhr arbeiten, was gemäß Dienstvereinbarung ausgeschlossen ist. Wir haben eine flexible Arbeitszeit von 06:45 Uhr bis 19 Uhr, allerdings ohne eine Kernzeit. Unsere Öffnungszeiten (Kundenverkehr) gehen von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr. Der Arbeitgeber ist der Auffassung, dass Urlaub genommen oder Überstunden abgebaut werden müssten. Die Reha-Maßnahme als Arbeitszeit zu bewerten, lehnt er ab. Muss man das so akzeptieren?
Bei einer Reha-Folgemaßnahme (genannt IRENA) muß eine von mir betreute Schwerbehinderte zweimal pro Woche zu einer ambulanten Therapie. Diese nimmt dann den Vormittag in Anspruch. Die Schwerbehinderte kann erst ab etwa 13:30 Uhr die Arbeit aufnehmen und müsste dann noch 6 Stunden arbeiten. Abgesehen davon ist die Therapie anscheinend so anstrengend, dass das kaum zumutbar ist. Außerdem müsste die Schwerbehinderte dann bis 19:30 Uhr arbeiten, was gemäß Dienstvereinbarung ausgeschlossen ist. Wir haben eine flexible Arbeitszeit von 06:45 Uhr bis 19 Uhr, allerdings ohne eine Kernzeit. Unsere Öffnungszeiten (Kundenverkehr) gehen von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr. Der Arbeitgeber ist der Auffassung, dass Urlaub genommen oder Überstunden abgebaut werden müssten. Die Reha-Maßnahme als Arbeitszeit zu bewerten, lehnt er ab. Muss man das so akzeptieren?