Seite 1 von 1

Wann darf der Wahlvorstand bestellt werden?

Verfasst: Montag 5. Oktober 2015, 10:31
von sbvengelchen
Wann darf der Wahlvorstand bestellt werden?

Bei uns wird demnächst die letzte Stellvertreterin zurücktreten.
Somit sind nach § 17 SchwbWVO Nachwahlen der Stellvertretung einzuleiten.
Darf die SVP jetzt schon den Wahlvorstand bestellen oder erst nach dem Rücktritt der letzten Stellvertreterin?
Besten Dank
Sbvengelchen

AW: Wann darf der Wahlvorstand bestellt werden?

Verfasst: Montag 5. Oktober 2015, 11:03
von matthias.günther
Hallo,

erst wenn es keine Stellvertreter mehr gibt, darf die SBV die Nachwahl der Stellvertreter einleiten. Eure stellvertretende Vertrauensperson müsste also noch zurücktreten.