Wann darf der Wahlvorstand bestellt werden?
Verfasst: Montag 5. Oktober 2015, 10:31
Wann darf der Wahlvorstand bestellt werden?
Bei uns wird demnächst die letzte Stellvertreterin zurücktreten.
Somit sind nach § 17 SchwbWVO Nachwahlen der Stellvertretung einzuleiten.
Darf die SVP jetzt schon den Wahlvorstand bestellen oder erst nach dem Rücktritt der letzten Stellvertreterin?
Besten Dank
Sbvengelchen
Bei uns wird demnächst die letzte Stellvertreterin zurücktreten.
Somit sind nach § 17 SchwbWVO Nachwahlen der Stellvertretung einzuleiten.
Darf die SVP jetzt schon den Wahlvorstand bestellen oder erst nach dem Rücktritt der letzten Stellvertreterin?
Besten Dank
Sbvengelchen