Wann darf der Wahlvorstand bestellt werden?

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sbvengelchen

Wann darf der Wahlvorstand bestellt werden?

Beitrag von sbvengelchen »

Wann darf der Wahlvorstand bestellt werden?

Bei uns wird demnächst die letzte Stellvertreterin zurücktreten.
Somit sind nach § 17 SchwbWVO Nachwahlen der Stellvertretung einzuleiten.
Darf die SVP jetzt schon den Wahlvorstand bestellen oder erst nach dem Rücktritt der letzten Stellvertreterin?
Besten Dank
Sbvengelchen
matthias.günther
Beiträge: 288
Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41

AW: Wann darf der Wahlvorstand bestellt werden?

Beitrag von matthias.günther »

Hallo,

erst wenn es keine Stellvertreter mehr gibt, darf die SBV die Nachwahl der Stellvertreter einleiten. Eure stellvertretende Vertrauensperson müsste also noch zurücktreten.
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