Wann darf der Wahlvorstand bestellt werden?
Bei uns wird demnächst die letzte Stellvertreterin zurücktreten.
Somit sind nach § 17 SchwbWVO Nachwahlen der Stellvertretung einzuleiten.
Darf die SVP jetzt schon den Wahlvorstand bestellen oder erst nach dem Rücktritt der letzten Stellvertreterin?
Besten Dank
Sbvengelchen
Wann darf der Wahlvorstand bestellt werden?
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- Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41
AW: Wann darf der Wahlvorstand bestellt werden?
Hallo,
erst wenn es keine Stellvertreter mehr gibt, darf die SBV die Nachwahl der Stellvertreter einleiten. Eure stellvertretende Vertrauensperson müsste also noch zurücktreten.
erst wenn es keine Stellvertreter mehr gibt, darf die SBV die Nachwahl der Stellvertreter einleiten. Eure stellvertretende Vertrauensperson müsste also noch zurücktreten.