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Teilnahme an Einstellungsgesprächen/Auswahlgesprächen bei mehrstufigen Verfahren

Verfasst: Freitag 18. September 2015, 05:44
von data68
Ich habe hier das Problem, dass Auswahlveranstaltungen (öffentlicher Dienst, intern) stattfinden und diese in einem mehrstufigen Verfahren durchgeführt werden. Zunächst müssen die Kandidaten eine Aufgabe bearbeiten und vortragen. Dann wird ein Teil der Kandidaten in den zweiten Teil gelassen (Vorstellungsgespräch). Hieraus werden dann wiederum einige (oder nur einer) ausgewählt.

Konkret ist ein schwerbehinderter Mensch im ersten Teil dabei gewesen - und daher auch die Vertrauensperson. Da der Kandidat aber nicht in die zweite Runde gekommen ist, stellte sich die Frage, ob die Vertrauensperson nun auch im weiteren Verfahren (zwingend) dabei sein muss/darf.

Von der Logik wohl eher nein. Im praktischen Fall blieb ich trotz Protesten dabei - für künftige Fälle soll nun aber eine grundsätzliche Klärung her. Der Dienstherr stört sich an der "Kommissionsaufblähung" durch Personalrat, Vertrauensperson und Gleichstellungsbeauftragtem.

AW: Teilnahme an Vorstellungsgesprächen bei mehrstufigen Auswahlverfahren?

Verfasst: Freitag 18. September 2015, 08:03
von albin.göbel
data68 hat geschrieben:Von der Logik wohl eher nein.
Absolut richtig und logisch, da kein Bedarf für eine vergleichende Stellungnahme der SBV mehr besteht. Die SBV hat daher kein Recht, im weiteren Verfahren dabei zu sein, da es ja kein schwerbehinderter Bewerber in die zweite Runde geschafft hat. Die SBV darf nicht teilnehmen im weiteren Auswahlverfahren. Ihr "Protest" war hier nicht gerechtfertigt: Da hat der "Dienstherr" in diesem Fall völlig Recht nach den Gesetzen der Logik, wie Sie ja auch selbst richtig erkannt haben.


Viele Grüße
Albin Göbel