Keinen Arbeitsplatz zur Verfügung....

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mika458

Keinen Arbeitsplatz zur Verfügung....

Beitrag von mika458 »

Hallo. Nach schwerer Krankheit einen Gdb von 100. Durch eine Shunt Op in der linken Armbeuge habe ich keine richtige Kraft mehr in dem Arm und kann meine gewohnte Arbeit ( seit 12 Jahren im Betrieb) nicht mehr ausführen ( Körperliche Arbeit- schwer). Jetzt sprich heute bin ich genau seit einem halben Jahr krank. Bei einem ersten Gespräch mit dem Arbeitgeber wollte man mich umsetzen auf die Stelle als Pförtner - ziemlich gleiche Arbeitszeiten und gleicher Vergütung. Gestern nach 3 Monaten fand wieder ein Gespräch mit dem Ag statt. Dieser hat zwieschenzeitlich bemerkt das als Pförtner momentan keine Stelle geschaffen werden kann, frühstens in 2 Jahren wenn der erste in Rente geht. Als Überbrückung hat der AG mir nur eine Stelle in Teilzeit angeboten absolut unter meinem Niveau. In einer Spühlküche eine Geschirrspülmaschine ein und ausladen, die Firmen eigene Kantine leiten in den Pausenzeiten und ein mal in der Woche für 3 Stunden in der Registratur.
Jetzt die Frage. Ich habe das Abgelegt, weil ich Verpflichtungen habe, ich habe eine Familie, muss mein Haus abbezahlen, zwei Autos usw. Ich will und kann mir keinen Teilzeit job leisten wo ich weniger verdiene. Der Ag sagt er hätte momentan nix anderes anzubieten. Was tun? Wir sind erstmal so verblieben das ich noch weiter krank bleibe und genesen kann, aber irgendwann will ich ja auch wieder arbeiten. Nur wenn der Ag keine Stelle für mich hat? was tun?
matthias.günther
Beiträge: 282
Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41

AW: Keinen Arbeitsplatz zur Verfügung....

Beitrag von matthias.günther »

Hallo,

hier sollte schnellstmöglich das zuständige Integrationsamt eingeschaltet werden. Zum einen hat der Arbeitgeber ein Präventionsverfahren durchzuführen, wobei das Integrationsamt sowie die Schwerbehindertenvertretung und der Betriebsrat zu beteiligen sind (§ 84 Abs. 1 SGB IX). Auch bei einer evtl. erforderlichen Änderungskündigung muss der Arbeitgeber die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes einholen. Evtl. findet der technische Beratungsdienst des Integrationsamtes ja auch eine Lösung zur behinderungsgerechten Umgestaltung des Arbeitsplatzes.

Das zuständige Integrationsamt und die Kontaktdaten können Sie schnell herausfinden unter https://www.integrationsaemter.de/konta ... index.html" onclick="window.open(this.href);return false;
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