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Zuschuss beim häuslichen behinderten gerechten Umbau
Verfasst: Dienstag 15. September 2015, 06:00
von Kickboxer
Hallo ,
ich bin Vertrauensperson bei uns im Amt und wurde folgendes gefragt; gibt es Zuschüsse beim behinderten gerechten umbauen in der häuslichen Wohnung ?
ich danke für die Mithilfe !
Gruß Jürgen aus Frankfurt
AW: Zuschuss beim häuslichen behinderungsgerechten Umbau?
Verfasst: Dienstag 15. September 2015, 16:30
von albin.göbel
.
1. Wer ist zuständig?
Das
Integrationsamt kann grundsätzlich nur
Beamten und
Selbständigen, für die kein
Rehabilitationsträger zuständig ist,
Wohnungshilfe gewähren. Für alle anderen schwerbehinderten Menschen ist der Rehaträger (
Rentenversicherung,
Unfallversicherung,
Arbeitsagentur...) zuständig. Leistungen der Rehaträger gehen den nachrangigen Leistungen des Integrationsamts
vor gemäß § 102 Abs. 5 SGB IX.
2. Was wird gefördert?
Diese Träger erbringen regelmäßig nur Leistungen der Wohnungshilfe, welche sich auf den Bereich
vor der Haus- bzw. Wohnungstür erstrecken, grundsätzlich also keine Umbauten innerhalb einer Wohnung (Ernst/ Adlhoch/ Seel, SGB IX, § 33 Rn. 80 ff).
Kontextlinks:
◉
Bundesfinanzhof 2009
◉
Bundessozialgericht 2004
◉
Verwaltungsabsprachen 2015
Viele Grüße
Albin Göbel