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Nachwahl Stellvertreter
Verfasst: Freitag 11. September 2015, 16:03
von Ala
Hallo zusammen,
bei uns in der Dienststelle steht die Neuwahl der Stellvertreter an, da die vorherigen zurückgetreten sind.
Nun haben zwei potentielle Interessenten abgesagt. Darf ich nun den Wahlvorstand bestellen, auch damit dieser in unserem Intranet öffentlich für Kandidatinnen und Kandidaten wirbt?
Viele Grüße
A.Lackenberger
AW: Nachwahl Stellvertreter
Verfasst: Mittwoch 23. September 2015, 15:10
von Ulrich.Römer
Hallo Frau Lackenberger,
ja, Nachwahl kann eingeleitet werden wenn es keine weiteren Stellvertreter mehr gibt. Bitte nicht auf Werbeaktion des Wahlvorstandes verlassen - das gehört nicht zu dessen Aufgaben. Eventuell macht es eher Sinn, vorher noch eine Schwerbehindertenversammlung durchzuführen und dabei für das Ehrenamt zu werben.
Viel Erfolg!
AW: Nachwahl Stellvertreter
Verfasst: Donnerstag 24. September 2015, 07:17
von Ala
Hallo Herr Römer,
herzlichen Dank!
Viele Grüße
A.Lackenberger
Nachwahl Stellvertreter Wahlaufruf
Verfasst: Donnerstag 24. September 2015, 09:01
von albin.göbel
Ala hat geschrieben:damit dieser in unserem Intranet öffentlich für Kandidatinnen und Kandidaten wirbt?
WAHLAUFRUF
Hallo, eine Sammlung praxisbewährter Tipps zum Thema
"Kandidatengewinnung" sowie
"Kandidatenmangel" speziell für die Stellvertreterwahl finden Sie in folgendem Link. Diese Tipp-Sammlung enthält eine Vielzahl guter Gründe, mit denen Sie Beschäftigten eine Kandidatur "schmackhaft" machen können. Vielleicht lässt sich der eine oder andere Praxistipp bei Ihnen umsetzen. Mit diesen angegebenen Argumenten könnte das klappen.
www.sbv-wahl.de
§ 7 SchwbVWO
Und der Wahlvorstand ruft ja auch zwei Wochen lang, bei Nachfrist sogar drei Wochen lang per
Wahlausschreiben von Amts wegen öffentlich auf, Wahlvorschläge einzureichen, also faktischer Aufruf zur Kandidatur. Er kann auch farbiges Papier als Blickfang für das Wahlausschreiben und größere Schrift mit Fettdruck für den Aufruf in Nummer 6, Wahlvorschläge einzureichen, verwenden, damit das jedem gleich auffällt. Da hat der Wahlvorstand alle gestalterischen Freiheiten, solange er nur neutral bleibt.
Intranet
Er kann zusätzlich das Wahlausschreiben auch im
Intranet veröffentlichen (lassen) als Datei nach zwischenzeitlich herrschender Meinung. Die vereinzelt vertretene Auffassung, dass eine Veröffentlichung im Intranet generell unzulässig sei, ist klar abzulehnen. Viel Erfolg!
Und hier Stimmen (S. 8-10) zum Thema:
“Warum es sich lohnt, eine SBV zu wählen“
Viele Grüße
Albin Göbel
Plakat Wahlaufruf (Beispiel)
AW: Nachwahl Stellvertreter
Verfasst: Donnerstag 24. September 2015, 09:10
von Ala
Hallo Herr Göbel,
vielen Dank für Ihre sehr hilfreiche Auskunft.
Ich werde mit diesen Tipps nochmal Werbung machen.
Viele Grüße aus Freiburg
A.Lackenberger