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BEM

Verfasst: Freitag 11. September 2015, 12:14
von Ines Tessenow
Bis wann kann ein Mitarbeiter ein Erstgespräch anmelden? In meinem Fall war der Mitarbeiter über 1 Jahr krank, danach erfolgte Hamburger Modell, Anfrage des Mitarbeiters zum BEM Gespräch kommt jetzt 6 Monate danach. Ist es dann noch als BEM Gespräch mit dem Arbeitgeber zu werten?

AW: BEM

Verfasst: Freitag 11. September 2015, 12:56
von Ulrich.Römer
Hallo Frau Tessenow,
das hat nichts mehr mit BEM zu tun. Die Einladung zum BEM-Gespräch hätte vor 1,5 Jahren erfolgen müssen.

AW: BEM

Verfasst: Freitag 11. September 2015, 13:21
von Ines Tessenow
Hallo Herr Römer,

vielen Dank für Ihre Antwort. Ich möchte aber doch nochmal zum Verständnis nachfragen.
Der Arbeitgeber hat , wie vorgeschrieben, das BEM dem Arbeitnehmer schriftlich angeboten. Daraufhin hat der AN nicht geantwortet. Erst jetzt, nach einem halben Jahr normaler Arbeitsfähigkeit möchte der AN ein BEM Gespräch. Der AG lehnt dies ab, weil er sagt, das Verfahren ist abgeschlossen - der AN kommt sozusagen zu spät.
Ist der AG im Recht?

AW: BEM

Verfasst: Montag 14. September 2015, 07:08
von elschwoabos
Hi,

bei berechtigtem Interesse kann der Beschäftigte selbst ein BEM anstoßen. Dabei sollte es unerheblich sein, was in der Vergangenheit geschehen ist.

<Glaskugel>
In den Wochen nach der Wiedereingliederung stellt der Beschäftigte fest, dass er bei unveränderten Arbeitsbedingungen auf Dauer nicht gesund bleiben wird. Ein guter Grund in ein BEM ein zu treten.
</Glaskugel>

HTH

Hardy

AW: BEM

Verfasst: Montag 14. September 2015, 09:05
von Ines Tessenow
Habt vielen Dank für Eure Antworten! Doch auf welcher gesetzlicher Grundlage kann der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber das BEM Gespräch nach der bereits ca. 6 Monaten Arbeitsfähigkeit anfordern? Ich benötige die Grundlage für den Arbeitgeber als Argumentationshilfe.