Freistellung
Verfasst: Samstag 5. September 2015, 11:33
Hallo,
Ich bin seit April nachgerückt und jetzt SBV.
Meine Vorgägerin war Freigestellt . Wer entscheidet über die Freistellung ? Wer beantragt die Freistellung ?
Der Arbeitsumfang ist der gleiche und auch ich bin schwerbehindert, wie meine Vorgänger also die gleiche Situation. Was kann ich tun um auch die 3/4 Freistellung zu bekommen. Ich bekam die Info ,der Sachverhalt wird geprüft .
Es wäre toll wenn mir jemand weiterhelfen könnte
LG mazeppa123
Ich bin seit April nachgerückt und jetzt SBV.
Meine Vorgägerin war Freigestellt . Wer entscheidet über die Freistellung ? Wer beantragt die Freistellung ?
Der Arbeitsumfang ist der gleiche und auch ich bin schwerbehindert, wie meine Vorgänger also die gleiche Situation. Was kann ich tun um auch die 3/4 Freistellung zu bekommen. Ich bekam die Info ,der Sachverhalt wird geprüft .
Es wäre toll wenn mir jemand weiterhelfen könnte
LG mazeppa123