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Freistellung

Verfasst: Samstag 5. September 2015, 11:33
von mazeppa
Hallo,
Ich bin seit April nachgerückt und jetzt SBV.
Meine Vorgägerin war Freigestellt . Wer entscheidet über die Freistellung ? Wer beantragt die Freistellung ?
Der Arbeitsumfang ist der gleiche und auch ich bin schwerbehindert, wie meine Vorgänger also die gleiche Situation. Was kann ich tun um auch die 3/4 Freistellung zu bekommen. Ich bekam die Info ,der Sachverhalt wird geprüft .
Es wäre toll wenn mir jemand weiterhelfen könnte

LG mazeppa123 :)

AW: Freistellung

Verfasst: Montag 7. September 2015, 08:19
von albarracin_01
Hallo,

ohne Kenntnis der Rahmenbedingungen bleibt nur der Blick in die Glaskugel.

Unterhalb der gesetzlichen Schwelle von 200 sbM ist eine Pauschalfreistellung nur mit Zustimmung des AG möglich.