Hallo,
Ich bin seit April nachgerückt und jetzt SBV.
Meine Vorgägerin war Freigestellt . Wer entscheidet über die Freistellung ? Wer beantragt die Freistellung ?
Der Arbeitsumfang ist der gleiche und auch ich bin schwerbehindert, wie meine Vorgänger also die gleiche Situation. Was kann ich tun um auch die 3/4 Freistellung zu bekommen. Ich bekam die Info ,der Sachverhalt wird geprüft .
Es wäre toll wenn mir jemand weiterhelfen könnte
LG mazeppa123
Freistellung
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- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
AW: Freistellung
Hallo,
ohne Kenntnis der Rahmenbedingungen bleibt nur der Blick in die Glaskugel.
Unterhalb der gesetzlichen Schwelle von 200 sbM ist eine Pauschalfreistellung nur mit Zustimmung des AG möglich.
ohne Kenntnis der Rahmenbedingungen bleibt nur der Blick in die Glaskugel.
Unterhalb der gesetzlichen Schwelle von 200 sbM ist eine Pauschalfreistellung nur mit Zustimmung des AG möglich.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang