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Bezuschussung

Verfasst: Mittwoch 2. September 2015, 08:37
von Thorsten1972
Sehr geehrte Damen und Herren,


ich arbeite seit dem 01.01.2015 bei der Fa. KFZ-Technik-Diehl in Betzdorf.


Ich wurde bis zum 01.07.2015 von der Arbeitsagentur in Olpe mit einer Wiedereingliederung bezuschusst das ich als Schwerbihinderter eingestuft wurde und 30 % Schwerbehinderung habe.


Nun wurde ich von meinem Arbeitgeber zum 30.09.2015 gekündigt.


Hätte aber eine Möglichkeit da bleiben zu können wenn mein Arbeitgeber einen Zuschuss vom Integrationsamt bekommen würde.


Nun wollte ich sie fragen wie da die Vorgehensweise ist.


Vielen Dank.

MFG
Thorsten Lippe

AW: Bezuschussung

Verfasst: Donnerstag 3. September 2015, 16:05
von albarracin_01
Hallo,

Sie sollten sich an den örtlich zuständigen Integrationsfachdienst wenden.

https://www.integrationsaemter.de/Integ ... ste/88c51/" onclick="window.open(this.href);return false;

Dort kann auch ihr Status geklärt werden, da ein GdB 30 keine Schwerbehinderung bedeutet, sofern es keine Gleichstellung gibt. Ggfs. kann der IFD auch schon beim Antrag auf Gleichstellung helfen - evtl. als Dringlichkeitsantrag.