Hallo in die Runde,
ich habe eine Frage zu den Kosten der Konzern SBV. Wer ist hier für die Erstattung der Kosten zuständig? Die Vertrauensperson und deren Stellvertreter sind ja generell nicht zwingend in der Konzernmutter beschäftigt sonder auch in deren Tochtergesellschaften. Wie sind die entstehenden Kosten, z.B. Reisekosten, Weiterbildung usw. abzurechnen...? Ist hier der unmittelbare Arbeitgeber oder die Konzernmutter zuständig? Ich habe leider in der Literatur hierzu nichts greifbares gefunden.
Vielen Dank und viele Grüße
Thomas
Kosten Konzern SBV
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- Registriert: Dienstag 2. November 2010, 11:14
AW: Kosten Konzern SBV
Guten Morgen,
§ 97 Abs. 7 SGB IX legt fest, dass neben vielen anderen Regelungen auch die Regelung des § 96 Abs. 8 SGB IX (Kosten der SBV trägt der Arbeitgeber) analoge Anwendung für die Konzern SBV findet. Wie und ob der jeweilige Betrieb diese Ausgaben dann mit dem Konzernmutter verrechnet, kann nicht die Aufgabe der SBV sein. Es macht aber Sinn, sich zu erkundigen, wie es für den Konzern-Betriebsrat geregelt ist. Das für diese Personen praktizierte Verfahren kann doch auf die Konzern SBV übertragen werden.
Gruß
Carola Fischer
§ 97 Abs. 7 SGB IX legt fest, dass neben vielen anderen Regelungen auch die Regelung des § 96 Abs. 8 SGB IX (Kosten der SBV trägt der Arbeitgeber) analoge Anwendung für die Konzern SBV findet. Wie und ob der jeweilige Betrieb diese Ausgaben dann mit dem Konzernmutter verrechnet, kann nicht die Aufgabe der SBV sein. Es macht aber Sinn, sich zu erkundigen, wie es für den Konzern-Betriebsrat geregelt ist. Das für diese Personen praktizierte Verfahren kann doch auf die Konzern SBV übertragen werden.
Gruß
Carola Fischer
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AW: Kosten Konzern SBV
Hallo Frau Fischer,
ich kann ihrer Argumentation bezüglich der Kostentragungspflicht bei KSBV nicht ganz folgen.
Kostenschuldner (und somit Ansprechpartner für die Geltendmachung) ist bei einer KSBV mE nicht der eigenen Arbeitgeber, sondern der Konzern als eigene juristische Person.
Zwar schweigen sich die mir bekannten Kommentare zum SGB IX über die Problematik aus, es sollten aber die Grundsätze des BetrVG auch für dieses Problem anwendbar sein.
Im BetrVG ist aber bei Streitigkeiten des KBR das jeweilige Konzernunternehmen Streitgegner. So schreibt zB Fitting, § 59 BetrVG Rn 32 zum Beschlußverfahren bei KBR:
"Zuständig ist nach § 82 Abs. 1 S. 2 ArbGG das ArbG, in dessen Bezirk das (herrschende) Konzernunternehmen seinen Sitz hat."
Dies impliziert aber, daß das (herrschende) Konzernunternehmen Kostenschuldner und somit Antragsgegner ist und nicht diejenige Konzerntochter, bei der die KSBV beschäftigt ist.
Ob und wie dann der Konzern mit seiner "Tochter" Vereinbarungen über die konkrete Kostentragungspflicht trifft, ist dann seine innere Organisationshoheit.
ich kann ihrer Argumentation bezüglich der Kostentragungspflicht bei KSBV nicht ganz folgen.
Kostenschuldner (und somit Ansprechpartner für die Geltendmachung) ist bei einer KSBV mE nicht der eigenen Arbeitgeber, sondern der Konzern als eigene juristische Person.
Zwar schweigen sich die mir bekannten Kommentare zum SGB IX über die Problematik aus, es sollten aber die Grundsätze des BetrVG auch für dieses Problem anwendbar sein.
Im BetrVG ist aber bei Streitigkeiten des KBR das jeweilige Konzernunternehmen Streitgegner. So schreibt zB Fitting, § 59 BetrVG Rn 32 zum Beschlußverfahren bei KBR:
"Zuständig ist nach § 82 Abs. 1 S. 2 ArbGG das ArbG, in dessen Bezirk das (herrschende) Konzernunternehmen seinen Sitz hat."
Dies impliziert aber, daß das (herrschende) Konzernunternehmen Kostenschuldner und somit Antragsgegner ist und nicht diejenige Konzerntochter, bei der die KSBV beschäftigt ist.
Ob und wie dann der Konzern mit seiner "Tochter" Vereinbarungen über die konkrete Kostentragungspflicht trifft, ist dann seine innere Organisationshoheit.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang
AW: Kosten Konzern SBV
Hallo,
na vom Gefühl würde ich ja auch der Argumentation von Wolfgang folgen, zumal ja die Kosten auch für oder aufgrund eines anderen Konzernunternehmens entstanden dien könnten... z.B. Reisekosten aufgrund einer Beratung ... sonst müsste ja der eigene Betrieb Kosten übernehmen, die in einer ganz anderen Tochtergesellschaft verursacht wurden....
Auf welcher Grundlage (am besten mit Verweis auf Gesetz oder Urteil) erfolgt die Abrechnung mit der Konzernmutter???
Vielen Dank und viele Grüße
Thomas
na vom Gefühl würde ich ja auch der Argumentation von Wolfgang folgen, zumal ja die Kosten auch für oder aufgrund eines anderen Konzernunternehmens entstanden dien könnten... z.B. Reisekosten aufgrund einer Beratung ... sonst müsste ja der eigene Betrieb Kosten übernehmen, die in einer ganz anderen Tochtergesellschaft verursacht wurden....
Auf welcher Grundlage (am besten mit Verweis auf Gesetz oder Urteil) erfolgt die Abrechnung mit der Konzernmutter???
Vielen Dank und viele Grüße
Thomas
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- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
AW: Kosten Konzern SBV
Hallo,
Die Antwort steht in meinem Text. Wenn sich der Gerichtsstand nach dem Sitz des Konzerns richtet, impliziert das auch, daß der Konzern Streitgegner und somit Kostenschuldner ist.Auf welcher Grundlage (am besten mit Verweis auf Gesetz oder Urteil) erfolgt die Abrechnung mit der Konzernmutter???
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang