Hallo,
kann einem alkoholsüchtigen Schwerbehinderten ohne Weiteres eine Abmahnung gegeben werden oder sind hier Besonderheiten zu beachten?
Abmahnung bei Alkoholsucht
AW: Abmahnung bei Alkoholsucht
Hallo VoBa,
nach § 84 Absatz 1 SGB IX ist die SBV einzuschalten und auch das Integrationsamt.
Grüße
Christian Vedder
nach § 84 Absatz 1 SGB IX ist die SBV einzuschalten und auch das Integrationsamt.
Grüße
Christian Vedder
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- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
AW: Abmahnung bei Alkoholsucht
Hallo,
eine Abmahnung nur für die Tatsache der Alkoholsucht ist wie für jede andere Krankheit gar nicht zulässig und hat keine rechtliche Wirkung.
http://www.schwbv.de/pdf/abmahnung_checkliste.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;
eine Abmahnung nur für die Tatsache der Alkoholsucht ist wie für jede andere Krankheit gar nicht zulässig und hat keine rechtliche Wirkung.
http://www.schwbv.de/pdf/abmahnung_checkliste.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang