Hallo
bin 51 Jahre und arbeitete seit 21 Jahren in einen Firma.. bin auch da gleichgestellt. Vor kurzem hatte ich Arbeitsunfall . 2 Monate war ich krankgeschrieben .. wie ich bin zur Arbeit zurück gekommen hatte ich sofort Gespräch mit Geschäftsleitung .. Also ich bin versetzt auf die andere Arbeitstele ( wegen Krankheit) und hab zu wiesen bekommen dass wegen nächste Krankheit kundigen werde.. ich weiß nicht was ich machen kann..? der neue platz ständig verschlechtet mein Gesundheit ...bin jetzt auch psychisch fertig weil hab angst zum Arzt gehen ...wegen Kündigung ..
Mark
kundigung schwerbehinderte
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- Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41
AW: kundigung schwerbehinderte
Hallo,
im Falle einer Gleichstellung muss der Arbeitgeber ein sog. Präventionsverfahren nach § 84 Abs. 1 SGB IX einleiten, d. h. das Integrationsamt einschalten:
Der Arbeitgeber schaltet bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnis, die zur Gefährdung dieses Verhältnisses führen können, möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung und die in § 93 genannten Vertretungen sowie das Integrationsamt ein, um mit ihnen alle Möglichkeiten und alle zur Verfügung stehenden Hilfen zur Beratung und mögliche finanzielle Leistungen zu erörtern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das Arbeits- oder sonstige Beschäftigungsverhältnis möglichst dauerhaft fortgesetzt werden kann.
Wenn es in deinem Betrieb eine Schwerbehindertenvertretung gibt, kannst du dich mit deinem Anliegen an diese wenden, sonst an den Betriebsrat. Das Gespräch, welches der Arbeitgeber mit dir geführt hat, sollte wohl ein Krankenrückkehrgespräch sein. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass hier nach deiner Schilderung ein Arbeitsunfall zugrunde lag, wäre eine andere Reaktion des Arbeitgebers natürlich wünschenswert gewesen. Was wohl die BG dazu sagen würde...? Bezüglich des Präventionsverfahrens kannst du auch selbst das zuständige Integrationsamt um Unterstützung bitten: https://www.integrationsaemter.de/konta ... index.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Grüße aus dem IntA Chemnitz
M. Günther
im Falle einer Gleichstellung muss der Arbeitgeber ein sog. Präventionsverfahren nach § 84 Abs. 1 SGB IX einleiten, d. h. das Integrationsamt einschalten:
Der Arbeitgeber schaltet bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnis, die zur Gefährdung dieses Verhältnisses führen können, möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung und die in § 93 genannten Vertretungen sowie das Integrationsamt ein, um mit ihnen alle Möglichkeiten und alle zur Verfügung stehenden Hilfen zur Beratung und mögliche finanzielle Leistungen zu erörtern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das Arbeits- oder sonstige Beschäftigungsverhältnis möglichst dauerhaft fortgesetzt werden kann.
Wenn es in deinem Betrieb eine Schwerbehindertenvertretung gibt, kannst du dich mit deinem Anliegen an diese wenden, sonst an den Betriebsrat. Das Gespräch, welches der Arbeitgeber mit dir geführt hat, sollte wohl ein Krankenrückkehrgespräch sein. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass hier nach deiner Schilderung ein Arbeitsunfall zugrunde lag, wäre eine andere Reaktion des Arbeitgebers natürlich wünschenswert gewesen. Was wohl die BG dazu sagen würde...? Bezüglich des Präventionsverfahrens kannst du auch selbst das zuständige Integrationsamt um Unterstützung bitten: https://www.integrationsaemter.de/konta ... index.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Grüße aus dem IntA Chemnitz
M. Günther