Urlaubsvertretung der SBV durch GSBV
Verfasst: Donnerstag 13. August 2015, 14:14
Hallo,
eine örtliche SBV fragt an, ob die GSBV die Urlaubsvertretung übernehmen kann.
Nach meiner Meinung ist die Urlaubsvertretung vorrangig durch die gewählte Stellvertretung der örtlichen SBV sicherzustellen.
Die GSBV ist nur zuständig, wenn vor Ort keine SBV gewählt ist.
Eine Urlaubsvertretung scheidet meiner Meinung nach daher aus.
Liege ich mit dieser Meinung richtig?
eine örtliche SBV fragt an, ob die GSBV die Urlaubsvertretung übernehmen kann.
Nach meiner Meinung ist die Urlaubsvertretung vorrangig durch die gewählte Stellvertretung der örtlichen SBV sicherzustellen.
Die GSBV ist nur zuständig, wenn vor Ort keine SBV gewählt ist.
Eine Urlaubsvertretung scheidet meiner Meinung nach daher aus.
Liege ich mit dieser Meinung richtig?