Hallo,
eine örtliche SBV fragt an, ob die GSBV die Urlaubsvertretung übernehmen kann.
Nach meiner Meinung ist die Urlaubsvertretung vorrangig durch die gewählte Stellvertretung der örtlichen SBV sicherzustellen.
Die GSBV ist nur zuständig, wenn vor Ort keine SBV gewählt ist.
Eine Urlaubsvertretung scheidet meiner Meinung nach daher aus.
Liege ich mit dieser Meinung richtig?
Urlaubsvertretung der SBV durch GSBV
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- Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41
AW: Urlaubsvertretung der SBV durch GSBV
Hallo,
ja da liegst du richtig.
Grüße aus dem IntA Chemnitz
M. Günther
ja da liegst du richtig.
Grüße aus dem IntA Chemnitz
M. Günther