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BEM - Wie ernst nehmen es die Betriebe mit der Aufklärung ihrer Mitarbeiter?

Verfasst: Dienstag 24. Juli 2012, 09:13
von josef.kessler
Wir, eine große Behinderten- und Altenhilfeeinrichtung, haben verschiedenste Einzel-gGmbH`s und GmbH`s, also nicht nur MAV, sondern auch Betriebsräte. So unterschiedlich die Einzel-(g)GmbH´s, so unterschiedlich auch die Handhabung vom BEM. Manche Gesellschaften haben gar keine BEM-Dienstvereinbarung, deshalb wahrscheinlich auch keine BEM-Gespräche. Viele Mitarbeiter bekommen eine Einladung, wissen jedoch gar nicht, was auf sie zu kommt und weshalb sie eigentlich eingeladen werden. Durch diesen Informationsmangel bildet sich Angst heraus, damit logischer Weise die Absage an ein Gespräch verbunden. Ein Schwachpunkt aber auch vom Gesetz: Die SBV hat ja nur Teilnahmerecht, wenn es sich um einen schwerbehinderten Mitarbeiter handelt. Wieso nicht gleich regelmäßige Teilnahme, denn wer kann wissen, was sich in einem Gespräch alles ergibt? Wir SBVen dieser Großeinrichtung arbeiten auf jeden Fall daran, daß die Mitarbeiter der Gesanteinrichtung wissen, daß es uns gibt und für was wir zuständig sind. die Resonanz die wir dabei erfahren macht Mut zur weiteren Verfolgung unserer Ziele. Wenn es schon MAV oder Betriebsräte innerhsalb der gleichen Gesamtinstitution gibt, so jedoch die SBVen als ein Gesamtbild. Das Gesetz kann zwar vorschreiben, daß der Betriebsrat usw. Informationsrecht haben, jedoch für eine positive Vertrauensbildung und regelmäßig Teilnahme der entsprechenden MA ist dieser "Meldezwang" auch keine ideale Voraussetzung. Ich denke oft, von dem was ich an Absagen an diese Gespräche mitbekomme,daß ein gutes Vertauen Voraussetzung für eine gute Hilfe wichtig ist.

mIt freundlichem Gruß

J.K.
SBV

BEM - Wie ernst nehmen es die Betriebe mit der Aufklärung ihrer Mitarbeiter?

Verfasst: Dienstag 31. Juli 2012, 12:50
von albin.göbel
josef.kessler hat geschrieben:Viele Mitarbeiter bekommen eine Einladung, wissen jedoch gar nicht,
was auf sie zukommt und weshalb sie eigentlich eingeladen werden...
Hallo Herr Kessler,

der Arbeitgeber bzw. Dienstgeber packt das falsch an: Ich habe hier den Eindruck, dass es schlicht an Grundschulungen einzelner Personalverantwortlicher fehlt. Ohne solche BEM-Schulungen kann regelmäßig kein professionelles, kein regelkonformes bzw. ordnungsgemäßes BEM zustande kommen. BEM erfordert qualifizierte Akteure nicht nur bei betrieblichen Interessenvertretungen, sondern ebenso auf Arbeitgeberseite (BAG, 24.03.2011, 2 AZR 170/10; BAG, 07.02.2012, 1 ABR 46/10, Rn. 12/19).

Es ist völlig nachvollziehbar, dass sich Betroffene bei einer solchen Vorgehensweise überrumpelt vorkommen, sich ängstigen, verunsichert sind und alleine deshalb ablehnen. BEM ist kein Selbstläufer, sondern erfordert wiederholte Aufklärung etwa auf Mitarbeiter- und Schwerbehindertenversammlungen, per "Merkblatt", Rundschreiben, ZB-Info bzw. im Intranet. Findet denn nichts davon statt?

Tipp: Kontakt mit Ihrem Integrationsamt aufnehmen, nach dem Faltblatt ZB-Info zum Eingliederungsmanagement fragen und an die schwerbehinderten Beschäftigten verteilen, etwa auf Schwerbehindertenversammlungen.
josef.kessler hat geschrieben:Ein Schwachpunkt aber auch vom Gesetz: Die SBV hat ja nur Teilnahmerecht, wenn es sich um sb Mitarbeiter handelt. Wieso nicht regelmäßige Teilnahme?
Nein! Wenn durch Betriebsvereinbarung geregelt wird, dass die SBV dem BEM-Team für alle Beschäftigten angehört, stünde einer regelmäßigen Teilnahme der Vertrauensperson nichts entgegen, immer vorausgesetzt, dass die jeweils nichtbehinderten Betroffenen dem auch im Einzelfall zustimmen. Der Gesetzgeber hat das jedenfalls nicht ausgeschlossen, sondern solche Regelungen nach BetrVG zugelassen laut herrschender Meinung. Der § 84 Abs. 2 SGB IX ist insoweit eine "Rahmenvorschrift".

Viele Vereinbarungen enthalten als vertrauensbildende Maßnahme auch Regelungen, wonach jeder BEM-Berechtigte eine Person seines Vertrauens beiziehen kann, und das kann natürlich bei nichtbehinderten oder bei behinderten Menschen ohne Gleichstellung dann auch die SBV sein. Eine Sammlung von Praxisbeispielen z.B. aus Betrieben und kirchlichen Einrichtungen finden Sie unter
www.integrationsamt.bayern.de


Viele Grüße
Albin Göbel