BEM - Wie ernst nehmen es die Betriebe mit der Aufklärung ihrer Mitarbeiter?
Verfasst: Dienstag 24. Juli 2012, 09:13
Wir, eine große Behinderten- und Altenhilfeeinrichtung, haben verschiedenste Einzel-gGmbH`s und GmbH`s, also nicht nur MAV, sondern auch Betriebsräte. So unterschiedlich die Einzel-(g)GmbH´s, so unterschiedlich auch die Handhabung vom BEM. Manche Gesellschaften haben gar keine BEM-Dienstvereinbarung, deshalb wahrscheinlich auch keine BEM-Gespräche. Viele Mitarbeiter bekommen eine Einladung, wissen jedoch gar nicht, was auf sie zu kommt und weshalb sie eigentlich eingeladen werden. Durch diesen Informationsmangel bildet sich Angst heraus, damit logischer Weise die Absage an ein Gespräch verbunden. Ein Schwachpunkt aber auch vom Gesetz: Die SBV hat ja nur Teilnahmerecht, wenn es sich um einen schwerbehinderten Mitarbeiter handelt. Wieso nicht gleich regelmäßige Teilnahme, denn wer kann wissen, was sich in einem Gespräch alles ergibt? Wir SBVen dieser Großeinrichtung arbeiten auf jeden Fall daran, daß die Mitarbeiter der Gesanteinrichtung wissen, daß es uns gibt und für was wir zuständig sind. die Resonanz die wir dabei erfahren macht Mut zur weiteren Verfolgung unserer Ziele. Wenn es schon MAV oder Betriebsräte innerhsalb der gleichen Gesamtinstitution gibt, so jedoch die SBVen als ein Gesamtbild. Das Gesetz kann zwar vorschreiben, daß der Betriebsrat usw. Informationsrecht haben, jedoch für eine positive Vertrauensbildung und regelmäßig Teilnahme der entsprechenden MA ist dieser "Meldezwang" auch keine ideale Voraussetzung. Ich denke oft, von dem was ich an Absagen an diese Gespräche mitbekomme,daß ein gutes Vertauen Voraussetzung für eine gute Hilfe wichtig ist.
mIt freundlichem Gruß
J.K.
SBV
mIt freundlichem Gruß
J.K.
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