Konzern Schwerbehindertenvertretung
Verfasst: Mittwoch 12. August 2015, 15:04
Ich bin seit Anfang des Jahres Schwerbehindertenvertreterin in einem Betrieb des Konzerns PSI-AG. (vorher gab es keine SBV weil weniger als 5 schwerbehinderte Mitarbeiter angestellt waren.)
Einheit in der ich beschäftigt bin: http://www.psi.de/de/psi-energymanagement/oel-und-gas/" onclick="window.open(this.href);return false;
Noch zwei weitere Einheietn sind zum Energiemanagement zusammengefasst.
http://www.psi.de/de/psi-energymanagement/uebersicht/" onclick="window.open(this.href);return false;
Alle drei haben eine SBV. Es gibt einen Gesamtbetriebsrat und ich bin zur Gesamtschwerbehindertenverteterin im April gewählt worden.
Zum Konzern gehören noch mehr Betriebseinheiten und es gibt einen Konzernbetriebsrat.
http://www.psi.de/de/psi-group/structure/" onclick="window.open(this.href);return false;
Lt. Aussage unserer Geschäftsführung gibt es in keiner weiteren Einheit eine SBV oder eine GSB.
Besteht die Pflicht eine KSBV einzurichten? Ich denke, dann wäre ich die einzige Wahlberechtigte und müsste mich oder eine andere Person dazu bestimmen und auch einen Stellvertreter.
Hieraus würde ich einen Anspruch ableiten: http://www.schwbv.de/forum/index.php?mo ... d&id=19582" onclick="window.open(this.href);return false;
Das widerspricht dem Anspruch:
http://www.rehadat-recht.de/de/schwerbe ... vertretung" onclick="window.open(this.href);return false;
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Viele Grüße
Amaryllis
Einheit in der ich beschäftigt bin: http://www.psi.de/de/psi-energymanagement/oel-und-gas/" onclick="window.open(this.href);return false;
Noch zwei weitere Einheietn sind zum Energiemanagement zusammengefasst.
http://www.psi.de/de/psi-energymanagement/uebersicht/" onclick="window.open(this.href);return false;
Alle drei haben eine SBV. Es gibt einen Gesamtbetriebsrat und ich bin zur Gesamtschwerbehindertenverteterin im April gewählt worden.
Zum Konzern gehören noch mehr Betriebseinheiten und es gibt einen Konzernbetriebsrat.
http://www.psi.de/de/psi-group/structure/" onclick="window.open(this.href);return false;
Lt. Aussage unserer Geschäftsführung gibt es in keiner weiteren Einheit eine SBV oder eine GSB.
Besteht die Pflicht eine KSBV einzurichten? Ich denke, dann wäre ich die einzige Wahlberechtigte und müsste mich oder eine andere Person dazu bestimmen und auch einen Stellvertreter.
Hieraus würde ich einen Anspruch ableiten: http://www.schwbv.de/forum/index.php?mo ... d&id=19582" onclick="window.open(this.href);return false;
Das widerspricht dem Anspruch:
http://www.rehadat-recht.de/de/schwerbe ... vertretung" onclick="window.open(this.href);return false;
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Viele Grüße
Amaryllis