Gleichstellung
Verfasst: Dienstag 11. August 2015, 12:03
Hallo Zusammen,
es heißt, gleichgestellte behinderte Menschen haben Ansprüche wie schwer behinderte Menschen außer Zusatzurlaub, unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr und Altersrente. Weitere Ausnahmen sind nicht genannt.
Schwerbehinderte Beamte können aufgrund der Schwerbehinderung die wöchentl. Arbeitszeit von 41 auf 40 Wochenstunden reduzieren (Lt. Arbeitszeitverordnung für Beamte).
Hat ein Beamter, der gleichgestellt wurde auch Anspruch auf die Arbeitszeitreduzierung?
Wo finde ich eine Aussage dazu?
es heißt, gleichgestellte behinderte Menschen haben Ansprüche wie schwer behinderte Menschen außer Zusatzurlaub, unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr und Altersrente. Weitere Ausnahmen sind nicht genannt.
Schwerbehinderte Beamte können aufgrund der Schwerbehinderung die wöchentl. Arbeitszeit von 41 auf 40 Wochenstunden reduzieren (Lt. Arbeitszeitverordnung für Beamte).
Hat ein Beamter, der gleichgestellt wurde auch Anspruch auf die Arbeitszeitreduzierung?
Wo finde ich eine Aussage dazu?