Mehrarbeit
Verfasst: Dienstag 11. August 2015, 02:32
Hallo,
ich hätte da eine Frage bezüglich der Mehrarbeit. Ich habe bereits auf versch. Internetseiten darüber gelesen, bekomme aber meine Frage nicht beantwortet.
Ich bin 55 Jahre alt und arbeite als Verkaufsfahrerin. Habe GdB 50. Ich arbeite 3Tage wöchentlich.
Ich beginne um 5:30 Uhr zu arbeiten und beende meine Arbeit normalerweise gegen 17:30 Uhr.Das sind bereits mehr als die üblichen 8 Std. Arbeitszeit. Jetzt während der Urlaubszeit bsteht akuter Personalmangel und man bittet mich ständig ob ich auch an weiteren Tagen arbeiten kann. Bisher habe ich 1-2 mal pro Monat zugesagt obwohl ich mich körperlich nicht dazu in der Lage fühle.
Nun meine Frage: Kann ich diese Mehrarbeit ohne rechtliche Folgen in Zukunft verweigern?
Um meinen Tagesumsatz zu steigern wird hin und wieder eine sogenannte "Neuwerbung" durchgeführt.Was für mich bedeutet dass ich noch mindestens 1 Stunde länger unterwegs bin. Der Betrieb beschäftigt Leute die für diese Neuwerbungen spezialisiert sind.. Es wäre also organisatorisch möglich (meiner Meinung nach) die Werbungen von unseren Spezialisten durch führen zu lassen.
Zählt dies auch zur Mehrarbeit? Kann ich das verweigern?
Bedanke mich schon mal im Vorraus,
lg Karin
ich hätte da eine Frage bezüglich der Mehrarbeit. Ich habe bereits auf versch. Internetseiten darüber gelesen, bekomme aber meine Frage nicht beantwortet.
Ich bin 55 Jahre alt und arbeite als Verkaufsfahrerin. Habe GdB 50. Ich arbeite 3Tage wöchentlich.
Ich beginne um 5:30 Uhr zu arbeiten und beende meine Arbeit normalerweise gegen 17:30 Uhr.Das sind bereits mehr als die üblichen 8 Std. Arbeitszeit. Jetzt während der Urlaubszeit bsteht akuter Personalmangel und man bittet mich ständig ob ich auch an weiteren Tagen arbeiten kann. Bisher habe ich 1-2 mal pro Monat zugesagt obwohl ich mich körperlich nicht dazu in der Lage fühle.
Nun meine Frage: Kann ich diese Mehrarbeit ohne rechtliche Folgen in Zukunft verweigern?
Um meinen Tagesumsatz zu steigern wird hin und wieder eine sogenannte "Neuwerbung" durchgeführt.Was für mich bedeutet dass ich noch mindestens 1 Stunde länger unterwegs bin. Der Betrieb beschäftigt Leute die für diese Neuwerbungen spezialisiert sind.. Es wäre also organisatorisch möglich (meiner Meinung nach) die Werbungen von unseren Spezialisten durch führen zu lassen.
Zählt dies auch zur Mehrarbeit? Kann ich das verweigern?
Bedanke mich schon mal im Vorraus,
lg Karin