AG versucht bei 80 Prozent Behinderung wegen Parkinsonerkrankung den Arbeitsvertrag aufzuheben
Verfasst: Dienstag 4. August 2015, 20:30
Hallo,
mein Arbeitgeber, das LBA, das mich bei der privatisierten DFS beschäftigt, möchte mich über eine von mir zu unterzeichnende Absichtserklärung dazu bringen, dass ich zustimme, zum 01.06.2017 einen Auflösungsvertrag zu unterzeichnen, und die Erwerbsminderungsrente zum 01.09.2017 beantrage.
Der letzte Paragraph besagt, dass die Absichtserklärung, die auch besagt, dass ich in diesem Zeitrahmen meinen Arbeitsplatz zu den bisherigen Konditionen behalte, nur solange bindend ist, falls eine der Parteien aus wichtigen (rechtlichen) Gründen die Maßnahmen nicht einhalten kann. Dann wäre die Vereinbarung für beide Parteien hinfällig.
Sollte ich mich nicht auf das Angebot einlassen, wäre aufgrund meiner jetzigen Arbeitssituation eine andere Tätigkeit im Unternehmen zu suchen, die mit einer Herabstufung der Gehaltsgruppe verbunden ist.
Gleichzeitig bot man mir an, für den Fall, dass ich länger abwesend wegen Krankheit wäre, man sich vorstellen könnte, eine Freistellungsvereinbarung bis zum Eintritt der Erwerbsminderungsrente mit Abschlag von 10,8 Prozent zu treffen.
Schriftlich will man mir das noch nicht bestätigen.
Ich bin 1956 geboren und seit 26 Jahren im Unternehmen. Meine Kollegen sagen, dass ich meine Aufgaben gut erledige.
Eine Abfindung will man mir auch nicht zahlen.
Bitte raten Sie mir, wie ich mich richtig verhalte.
Vielen Dank und viele Grüße,
A. Shawkat
mein Arbeitgeber, das LBA, das mich bei der privatisierten DFS beschäftigt, möchte mich über eine von mir zu unterzeichnende Absichtserklärung dazu bringen, dass ich zustimme, zum 01.06.2017 einen Auflösungsvertrag zu unterzeichnen, und die Erwerbsminderungsrente zum 01.09.2017 beantrage.
Der letzte Paragraph besagt, dass die Absichtserklärung, die auch besagt, dass ich in diesem Zeitrahmen meinen Arbeitsplatz zu den bisherigen Konditionen behalte, nur solange bindend ist, falls eine der Parteien aus wichtigen (rechtlichen) Gründen die Maßnahmen nicht einhalten kann. Dann wäre die Vereinbarung für beide Parteien hinfällig.
Sollte ich mich nicht auf das Angebot einlassen, wäre aufgrund meiner jetzigen Arbeitssituation eine andere Tätigkeit im Unternehmen zu suchen, die mit einer Herabstufung der Gehaltsgruppe verbunden ist.
Gleichzeitig bot man mir an, für den Fall, dass ich länger abwesend wegen Krankheit wäre, man sich vorstellen könnte, eine Freistellungsvereinbarung bis zum Eintritt der Erwerbsminderungsrente mit Abschlag von 10,8 Prozent zu treffen.
Schriftlich will man mir das noch nicht bestätigen.
Ich bin 1956 geboren und seit 26 Jahren im Unternehmen. Meine Kollegen sagen, dass ich meine Aufgaben gut erledige.
Eine Abfindung will man mir auch nicht zahlen.
Bitte raten Sie mir, wie ich mich richtig verhalte.
Vielen Dank und viele Grüße,
A. Shawkat