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AG versucht bei 80 Prozent Behinderung wegen Parkinsonerkrankung den Arbeitsvertrag aufzuheben

Verfasst: Dienstag 4. August 2015, 20:30
von pilot1989
Hallo,
mein Arbeitgeber, das LBA, das mich bei der privatisierten DFS beschäftigt, möchte mich über eine von mir zu unterzeichnende Absichtserklärung dazu bringen, dass ich zustimme, zum 01.06.2017 einen Auflösungsvertrag zu unterzeichnen, und die Erwerbsminderungsrente zum 01.09.2017 beantrage.
Der letzte Paragraph besagt, dass die Absichtserklärung, die auch besagt, dass ich in diesem Zeitrahmen meinen Arbeitsplatz zu den bisherigen Konditionen behalte, nur solange bindend ist, falls eine der Parteien aus wichtigen (rechtlichen) Gründen die Maßnahmen nicht einhalten kann. Dann wäre die Vereinbarung für beide Parteien hinfällig.

Sollte ich mich nicht auf das Angebot einlassen, wäre aufgrund meiner jetzigen Arbeitssituation eine andere Tätigkeit im Unternehmen zu suchen, die mit einer Herabstufung der Gehaltsgruppe verbunden ist.
Gleichzeitig bot man mir an, für den Fall, dass ich länger abwesend wegen Krankheit wäre, man sich vorstellen könnte, eine Freistellungsvereinbarung bis zum Eintritt der Erwerbsminderungsrente mit Abschlag von 10,8 Prozent zu treffen.
Schriftlich will man mir das noch nicht bestätigen.
Ich bin 1956 geboren und seit 26 Jahren im Unternehmen. Meine Kollegen sagen, dass ich meine Aufgaben gut erledige.
Eine Abfindung will man mir auch nicht zahlen.

Bitte raten Sie mir, wie ich mich richtig verhalte.
Vielen Dank und viele Grüße,
A. Shawkat

AW: AG versucht bei 80 Prozent Behinderung wegen Parkinsonerkrankung den Arbeitsvertrag aufzuheben

Verfasst: Mittwoch 5. August 2015, 11:59
von CVedder
Hallo Pilot,

es ist auf jeden Fall eine Gleichung mit einigen Unbekannten. Ob die Erwerbsminderungsrente durchgeht ist offen. Suchen Sie hierzu den Austausch mit der DRV oder der Gemeinsamen Servicestelle. Falls Sie im Raum Karlsruhe sind, dann ab in die Gartenstrasse zu Frau Andl und ihrem Team. Ansonsten googlen und die Anschriften finden. Ich rate auch zur Kontaktaufnahme mit Ihrem Integrationsamt und den Fall zu schildern und sich Rat zu holen.
Eine Herabstufung des Gehaltes wäre ja nur über eine Änderungskündigung möglich. Bei Ihrem Alter und dem Arbeitgeber vermutlich nur im Wege einer außerordentlichen Kündigung.

Was meint eigentlich Ihre Schwerbehindertenvertretung dazu? Oder gibt es keine?

Grüße Christian Vedder

AW: AG versucht bei 80 Prozent Behinderung wegen Parkinsonerkrankung den Arbeitsvertrag aufzuheben

Verfasst: Mittwoch 5. August 2015, 13:50
von pilot1989
Danke Herr Vedder für die rasche Antwort. Heute ist mein Gespräch mit der Behindertenvertretung. Aber schon jetzt habe ich herausgefunden, dass ich mich falsch verhalten habe. Ich häzte mich auf kein Gespräch einlassen müssen, weil eigentlich seitens des AG die SBV hätte informiert werden müssen und beim Gespräch mit dabei sein müssen.
Ich lebe in Frankfurt Main und werde das Integrationsamt in Darmstadt kontaktieren.

Pilot1989

AW: AG versucht bei 80 Prozent Behinderung wegen Parkinsonerkrankung den Arbeitsvertrag aufzuheben

Verfasst: Donnerstag 6. August 2015, 10:12
von albarracin_01
Guten Tag,

ich vermute aufgrund der genannten Daten, daß es nicht um Erwerbsminderungsrente, sondern um die vorgezogene Altersrente mit Abschlägen geht.

Hier würde ich mich als Arbeitnehmer auf gar nichts einlassen und schon gar nichts unterschreiben, solange nicht der Arbeitgeber sämtliche Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung geprüft hätte und Sie sich selbst noch diesen (oder auch anderen im Unternehmen vorhandenen) Aufgaben gewachsen fühlen.
Bei 26 Jahren Betriebszugehörigkeit scheint der Arbeitgeber mit diesem Angebot sämtliche arbeitsrechtlichen Schutzmechanismen aushebeln zu wollen. Insbesondere die zur Herabstufung zwingend notwendige Änderungskündigung, für die ebenfalls eine Zustimmung des Integrationsamtes notwendig wäre, könnte für den Arbeitgeber sehr schwierig werden.
Besonders perfide scheint auch mir die geschilderte Differenz von 3 Monaten zwischen Auflösung und Rentenbeginn zu sein. Zum Einen ist durchaus damit zu rechnen, daß die Arbeitsagentur in diesen 3 Monaten eine Sperrzeit verhängt, zum Anderen verliert man als Arbeitnehmer idR sämtliche evtl. auch für Rentener bestehende Vergünstigungsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber, wenn man keinen nahtlosen Übergang von Erwerbstätigkeit zur Rente hat.

Im Übrigen hätte der Arbeitgeber nicht nur unaufgefordert die SBV, sondern auch gem. § 84 Abs. 1 SGB IX das Integrationsamt informieren und beteiligen müssen.

AW: AG versucht bei 80 Prozent Behinderung wegen Parkinsonerkrankung den Arbeitsvertrag aufzuheben

Verfasst: Mittwoch 12. August 2015, 22:36
von pilot1989
Hallo albarracin,
Danke für die sehr hilfreiche Antwort. Auf jeden Fall schaue ich, mich nicht über den Tisch ziehen zu lassen und keine Verluste zu erzielen.
Pilot89