Neuwahl zur örtlichen SBV
Verfasst: Montag 3. August 2015, 11:38
Im Rahmen einer Strukturreform werden die davon betroffenen SBVen mit Ablauf des 31.12.2015 aufgelöst.
Im Anschluss daran finden umfassende Neuwahlen in 2016 statt.
Im Hinblick auf die sich ab 2016 ergebenden Neustrukturen des Behördenbereichs ist davon auszugehen, dass sowohl Verselbständigungsbeschlüsse wie auch Zusammenfassungen bei räumlicher Nähe eintreten werden. Infolge dessen würde eine "weitere" örtliche SBV gewählt. Die Verfahrensweise richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften des SGB IX und BPersVG; hier: § 94 Abs. 1 Satz 4 SGB IX i.V.m. § 87 Abs. 1 Satz 2 SGB IX und § 6 Abs. 3 BPersVG i.V.m. § 12 Abs. 1 BPersVG.
Im Zuge der Überlegungen zur Vorbereitung der v.g. Neuwahl(en) stellt sich die Frage, ob es durch einen eigenen Beschluss der schwerbehinderten Wahlberechtigten zur Verselbständigung im vorbezeichneten Sinne und infolge dessen zur Neuwahl einer örtlichen SBV kommen kann (d.h. lediglich analoge Anwendung der Vorschriften des BPersVG).
Für eine entsprechende Stellungnahme wären wir Ihnen sehr verbunden.
Im Anschluss daran finden umfassende Neuwahlen in 2016 statt.
Im Hinblick auf die sich ab 2016 ergebenden Neustrukturen des Behördenbereichs ist davon auszugehen, dass sowohl Verselbständigungsbeschlüsse wie auch Zusammenfassungen bei räumlicher Nähe eintreten werden. Infolge dessen würde eine "weitere" örtliche SBV gewählt. Die Verfahrensweise richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften des SGB IX und BPersVG; hier: § 94 Abs. 1 Satz 4 SGB IX i.V.m. § 87 Abs. 1 Satz 2 SGB IX und § 6 Abs. 3 BPersVG i.V.m. § 12 Abs. 1 BPersVG.
Im Zuge der Überlegungen zur Vorbereitung der v.g. Neuwahl(en) stellt sich die Frage, ob es durch einen eigenen Beschluss der schwerbehinderten Wahlberechtigten zur Verselbständigung im vorbezeichneten Sinne und infolge dessen zur Neuwahl einer örtlichen SBV kommen kann (d.h. lediglich analoge Anwendung der Vorschriften des BPersVG).
Für eine entsprechende Stellungnahme wären wir Ihnen sehr verbunden.