Versammlung der SBVen
Verfasst: Montag 3. August 2015, 11:12
Hallo,
ist der § 95 Abs. 6 SGB IX analog für Treffen der SBVen anwendbar? Gibt es ggf. eine andere rechtliche Grundlage.?
Danke
ist der § 95 Abs. 6 SGB IX analog für Treffen der SBVen anwendbar? Gibt es ggf. eine andere rechtliche Grundlage.?
Danke