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Versammlung der SBVen

Verfasst: Montag 3. August 2015, 11:12
von fska
Hallo,

ist der § 95 Abs. 6 SGB IX analog für Treffen der SBVen anwendbar? Gibt es ggf. eine andere rechtliche Grundlage.?

Danke

AW: Versammlung der SBVen

Verfasst: Montag 3. August 2015, 11:29
von albarracin_01
Hallo,

SBV-"Versammlungen" sind nur auf betrieblicher Ebene gem. § 97 Abs. 8 SGB IX iVm § 95 Abs. 6 SGB IX begründbar.

Alles, was darüber hinaus geht an Austausch mit anderen SBVen, ist arbeitgeberfinanziert lediglich als gewerkschaftliche Fachtagung oder aber im Rahmen von Angeboten von Seminarveranstaltern im Rahmen von § 96 Abs. 4 SGB IX möglich.