Hallo,
ist der § 95 Abs. 6 SGB IX analog für Treffen der SBVen anwendbar? Gibt es ggf. eine andere rechtliche Grundlage.?
Danke
Versammlung der SBVen
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- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
AW: Versammlung der SBVen
Hallo,
SBV-"Versammlungen" sind nur auf betrieblicher Ebene gem. § 97 Abs. 8 SGB IX iVm § 95 Abs. 6 SGB IX begründbar.
Alles, was darüber hinaus geht an Austausch mit anderen SBVen, ist arbeitgeberfinanziert lediglich als gewerkschaftliche Fachtagung oder aber im Rahmen von Angeboten von Seminarveranstaltern im Rahmen von § 96 Abs. 4 SGB IX möglich.
SBV-"Versammlungen" sind nur auf betrieblicher Ebene gem. § 97 Abs. 8 SGB IX iVm § 95 Abs. 6 SGB IX begründbar.
Alles, was darüber hinaus geht an Austausch mit anderen SBVen, ist arbeitgeberfinanziert lediglich als gewerkschaftliche Fachtagung oder aber im Rahmen von Angeboten von Seminarveranstaltern im Rahmen von § 96 Abs. 4 SGB IX möglich.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang