Hallo zusammen,
mein AG ist u.a. auch Träger einer WfbM.
Nun ist mir aufgefallen, dass bei der mir als Schwerbehindertenvertreter zugeschickten Liste
der schwerbehinderten MA auch sämtliche Personen, die in der WfbM arbeiten (also nicht nur
die Betreuer/ das Personal) aufgeführt sind.
Nun meine Frage, ist das Rechtens? Zählen die in der WfbM beschäftigten, betreuten Personen zu den
MA des AG hinzu, sprich zählen diese auch dazu wenn es darum geht die Quote schwerbehinderter MA
zu ermitteln?
Ich hoffe, ich habe mein Problem verständlich machen können.
LG Lothar Schneider
Wer zählt zu den schwerbehinderten MA?
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- Beiträge: 288
- Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41
AW: Wer zählt zu den schwerbehinderten MA?
Hallo,
Stellen behinderter Menschen im Eingangs- sowie Berufsbildungsbereich sowie im Arbeitsbereich der WfbM zählen nicht zu den Arbeitsplätzen der WfbM nach § 73 Abs. 1 SGB IX. Der Arbeitgeber hat der SBV daher nur die Arbeitnehmer zu benennen, die z. B. als Fachpersonal einen Arbeitsplatz iSv § 73 Abs. 1 SGB IX haben.
Stellen behinderter Menschen im Eingangs- sowie Berufsbildungsbereich sowie im Arbeitsbereich der WfbM zählen nicht zu den Arbeitsplätzen der WfbM nach § 73 Abs. 1 SGB IX. Der Arbeitgeber hat der SBV daher nur die Arbeitnehmer zu benennen, die z. B. als Fachpersonal einen Arbeitsplatz iSv § 73 Abs. 1 SGB IX haben.
AW: Wer zählt zu den schwerbehinderten MA?
Hallo Matthias,
vielen Dank für die rasche Antwort.
Gruß
Lothar
vielen Dank für die rasche Antwort.
Gruß
Lothar