Wer übernimmt die Kosten einer Dienstreise für eine Arbeitsassistenz?
Verfasst: Montag 27. Juli 2015, 13:48
Ein stark sehbehinderter Kollege hat seit 2012 eine vom Integrationsamt bewilligte Arbeitsassistenz an seiner Seite. Dieser Kollege ist berufsbedingt 4 - 5 pro Jahr auf Tagungen innerhalb Deutschlands und ist dann vor Ort auf die Unterstützung durch seine Arbeitsassistenz angewiesen. Bisher wurden die Reisekosten der Arbeitsassistenz immer vom zuständigen Integrationsamt übernommen.
Nun wurde diesem Kollegen mit dem Hinweis 'es liege eine entsprechende Dienstanweisung vor' die Übernahme der Reisekosten für die Arbeitsassistenz durch das Integrationsamt verweigert. Die Kosten für die Reise der Arbeitsassistenz habe künftig der Arbeitgeber des sehbehinderten Kollegen zu tragen.
Ist das korrekt?
Vielen Dank für die Hilfe!
Nun wurde diesem Kollegen mit dem Hinweis 'es liege eine entsprechende Dienstanweisung vor' die Übernahme der Reisekosten für die Arbeitsassistenz durch das Integrationsamt verweigert. Die Kosten für die Reise der Arbeitsassistenz habe künftig der Arbeitgeber des sehbehinderten Kollegen zu tragen.
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