Nichteinstellung eines sbM aufgrund der Behinderung
Verfasst: Donnerstag 16. Juli 2015, 16:55
Hallo,
ein schwerbehinderter Bewerber hat sich auf zwei Stellen in unserem Betrieb beworben. In den Vorstellungsgesprächen hat er seine Eignung überzeugend dargelegt. Die SBV hat deshalb die Stellungnahme abgegeben, dass er für eine der Stellen berücjsichtigt werden sollte. Auch das teilnehmende Personalratsmitglied ist dieser Auffassung. Der Arbeitgeber hat der SBV nun, ohne weitere Angabe von Gründen, mitgeteilt, den schwerbehinderten Bewerber nicht zu berücksichtigen.
Was kann ich als SBV nun noch unternehmen ? Meine Absicht ist, den Arbeitgeber zunächst zur schriftlichern Darlegung der Gründe für die Nichteinstellung aufzufordern. Es ist allerdings klar, dass die Ablehnung aufgrund der Behinderung (MS und Rollstuhlfahrer) erfolgt ist. In den Diskussionen beim Vorstellungsgespräch und auch danach, ging eindeutig uin diese Richtung. Für mich liegt hier ein klarer Verstoss gegen das AGG vor. Allerdings sind meine Möglichkeiten als SBV doch sehr begrenzt. Als SBV kann ich dagegen ja nicht rechtlich vorgehen, oder? Wenn ich das Integrationsamt über den Fall unterrichte, was passiert dann?
ein schwerbehinderter Bewerber hat sich auf zwei Stellen in unserem Betrieb beworben. In den Vorstellungsgesprächen hat er seine Eignung überzeugend dargelegt. Die SBV hat deshalb die Stellungnahme abgegeben, dass er für eine der Stellen berücjsichtigt werden sollte. Auch das teilnehmende Personalratsmitglied ist dieser Auffassung. Der Arbeitgeber hat der SBV nun, ohne weitere Angabe von Gründen, mitgeteilt, den schwerbehinderten Bewerber nicht zu berücksichtigen.
Was kann ich als SBV nun noch unternehmen ? Meine Absicht ist, den Arbeitgeber zunächst zur schriftlichern Darlegung der Gründe für die Nichteinstellung aufzufordern. Es ist allerdings klar, dass die Ablehnung aufgrund der Behinderung (MS und Rollstuhlfahrer) erfolgt ist. In den Diskussionen beim Vorstellungsgespräch und auch danach, ging eindeutig uin diese Richtung. Für mich liegt hier ein klarer Verstoss gegen das AGG vor. Allerdings sind meine Möglichkeiten als SBV doch sehr begrenzt. Als SBV kann ich dagegen ja nicht rechtlich vorgehen, oder? Wenn ich das Integrationsamt über den Fall unterrichte, was passiert dann?