Liste der schwerbehinderten MA auch an Stellvertreter?
Verfasst: Dienstag 14. Juli 2015, 15:16
Liebe Forumsmitglieder,
ich bin die Vertrauensperson in unserem Betrieb und habe 2 Stellvertreter, die mich hin und wieder vertreten, wenn ich verhindert bin und z. B. in einem Bewerbungsverfahren oder bei BR-Sitzungen teilnahmen.
Darf ich die Liste der schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeiter, die ich vom AG bekommen habe, auch meinen Stellvertretern zeigen bzw. weitergeben? Irgendwie müssen meine Stellvertreter ja auch wissen, wer "unser" Klientel ist. Oder darf ich dies aus Gründen des Datenschutzes nicht?? Leider habe ich diesbezüglich keine Regelung oder Rechtsprechung gefunden...
Viele Grüße
yafane
ich bin die Vertrauensperson in unserem Betrieb und habe 2 Stellvertreter, die mich hin und wieder vertreten, wenn ich verhindert bin und z. B. in einem Bewerbungsverfahren oder bei BR-Sitzungen teilnahmen.
Darf ich die Liste der schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeiter, die ich vom AG bekommen habe, auch meinen Stellvertretern zeigen bzw. weitergeben? Irgendwie müssen meine Stellvertreter ja auch wissen, wer "unser" Klientel ist. Oder darf ich dies aus Gründen des Datenschutzes nicht?? Leider habe ich diesbezüglich keine Regelung oder Rechtsprechung gefunden...
Viele Grüße
yafane