Versammlung der schwerbehinderten Menschen
Verfasst: Dienstag 14. Juli 2015, 09:33
Im Schwerbehindertentrecht heißt es: " mindestens einmal im Jahr hat die Schwerbehindertenvertretung das Recht, eine Versammlung der Schwerbehinderten Menschen im Betrieb ...........durchzuführen." In einem Kommentar habe ich jetzt gelesen, dass aus diesem Recht sogar eine Pflicht wird und eine nicht durchgeführte Versammlung eine gröblich Verletzung der gesetzlichen Pflichten darstellt.
Auf der anderen Seite ist es so, dass mindestens 25% der Schwerbehinderten eine Versammlung erzwingen können.
In unserem Betrieb gibt es fast 80 Schwerbehinderte/Gleichgestellte. Ein guter Teil davon ist aber wohl im Außendienst tätig. Ich selbst habe einen GdB 50, seit kurzem auch unbefristet.
Die 80 Schwerbehinderten setzen sich zum großen Teil wohl aus Mitarbeitern mit GdB 30 und nur wenigen GdB 50 + x zusammen.
Die jetzt wieder gewählte Schwerbehindertenvertretung hat wohl (so wurde mir gesagt) auch in der Vergangenheit keine jährlichen Versammlungen durchgeführt.
Die GdB 30er, die ich gesprochen habe, wollen mit der Schwerbehindertenvertretung nichts zu tun haben und befürchten Nachteile am Arbeitsplatz wenn sie sich im Schwerbehindertenumfeld engagieren oder sind uninteressiert.
Die GdB 50 + x die ich kenne, sind zwar stark an einer gut arbeitenden Schwerbehindertenvertretung interessiert aber leider in der absoluten Minderheit.
Mich hat nun eine Gruppe schwerbehinderter Mitarbeiter angesprochen, ob ich mich darum kümmern könnte, dass die Schwerbehindertenvertretung zumindest einmal eine Rechenschaft über ihre Tätigkeit in einer Jahresversammlung abgibt. Die Schwerbehindertenvertretung wurde wohl (so wird berichtet) schon mehrmals auf eine diesjährige Versammlung angesprochen. Die Antwort sei: " es gibt keine Themen"
Was kann ich tun? Bevor ich mit der Schwerbehindertenvertretung spreche wäre eine Rückmeldung, wie in ähnlichen Fällen erfolgreich vorgegangen wurde hilfreich.
Auf der anderen Seite ist es so, dass mindestens 25% der Schwerbehinderten eine Versammlung erzwingen können.
In unserem Betrieb gibt es fast 80 Schwerbehinderte/Gleichgestellte. Ein guter Teil davon ist aber wohl im Außendienst tätig. Ich selbst habe einen GdB 50, seit kurzem auch unbefristet.
Die 80 Schwerbehinderten setzen sich zum großen Teil wohl aus Mitarbeitern mit GdB 30 und nur wenigen GdB 50 + x zusammen.
Die jetzt wieder gewählte Schwerbehindertenvertretung hat wohl (so wurde mir gesagt) auch in der Vergangenheit keine jährlichen Versammlungen durchgeführt.
Die GdB 30er, die ich gesprochen habe, wollen mit der Schwerbehindertenvertretung nichts zu tun haben und befürchten Nachteile am Arbeitsplatz wenn sie sich im Schwerbehindertenumfeld engagieren oder sind uninteressiert.
Die GdB 50 + x die ich kenne, sind zwar stark an einer gut arbeitenden Schwerbehindertenvertretung interessiert aber leider in der absoluten Minderheit.
Mich hat nun eine Gruppe schwerbehinderter Mitarbeiter angesprochen, ob ich mich darum kümmern könnte, dass die Schwerbehindertenvertretung zumindest einmal eine Rechenschaft über ihre Tätigkeit in einer Jahresversammlung abgibt. Die Schwerbehindertenvertretung wurde wohl (so wird berichtet) schon mehrmals auf eine diesjährige Versammlung angesprochen. Die Antwort sei: " es gibt keine Themen"
Was kann ich tun? Bevor ich mit der Schwerbehindertenvertretung spreche wäre eine Rückmeldung, wie in ähnlichen Fällen erfolgreich vorgegangen wurde hilfreich.