Betreuungskosten/Kündigung
Verfasst: Dienstag 7. Juli 2015, 15:54
Bei mir ist es derzeit etwas chaotisch - hoffe mir kann jemand helfen...
ersteinmal grundlegendes: ich habe einen GdB von 50 (Psychische Behinderung) aufgrund welcher ich in Betreuung bin (ist auch gerade im Auflösungsverfahren)...
Da ich seit März einer sozialpflichtigen Arbeit nachgehe will nun natürlich das Gericht mir Betreuungskosten auferlegen (auch für anderen Zeitraum, da ich über Selbstbehalt bin wegen einer Lebensversicherung - mir gehts aber nur um die Zeit der Arbeit) und fordert auch eine Rückzahlung.
Für mich ist nun die Frage ob ich das als besondere Aufwenung wegen der Behinderung mit der Steuer verrechnen kann - ansonsten gäbe es ja noch die Möglichkeit einen Pauschbetrag zu beantragen beim Finanzamt (wie würde der sich denn berechnen - ab GdB 50 gibt es ja glaub ich auch keine weiteren Anforderungen)
Zusäzlich wollte ich noch fragen wegen meiner Kündigung innerhalb der Probezeit - muss diese auch beim Integrationsamt bestätigt werden? - oder muss das erst ab der 6 Monatigen Befristungsgrenze befragt werden?
ersteinmal grundlegendes: ich habe einen GdB von 50 (Psychische Behinderung) aufgrund welcher ich in Betreuung bin (ist auch gerade im Auflösungsverfahren)...
Da ich seit März einer sozialpflichtigen Arbeit nachgehe will nun natürlich das Gericht mir Betreuungskosten auferlegen (auch für anderen Zeitraum, da ich über Selbstbehalt bin wegen einer Lebensversicherung - mir gehts aber nur um die Zeit der Arbeit) und fordert auch eine Rückzahlung.
Für mich ist nun die Frage ob ich das als besondere Aufwenung wegen der Behinderung mit der Steuer verrechnen kann - ansonsten gäbe es ja noch die Möglichkeit einen Pauschbetrag zu beantragen beim Finanzamt (wie würde der sich denn berechnen - ab GdB 50 gibt es ja glaub ich auch keine weiteren Anforderungen)
Zusäzlich wollte ich noch fragen wegen meiner Kündigung innerhalb der Probezeit - muss diese auch beim Integrationsamt bestätigt werden? - oder muss das erst ab der 6 Monatigen Befristungsgrenze befragt werden?