Zuständigkeit bzw. Abgrenzung SBV zu GSBV
Verfasst: Dienstag 7. Juli 2015, 14:43
Hallo Zusammen,
die Abgrenzung und Zuständigkeiten GSBV und SBV ist mein Problem.
Unsere Behörde setzt sich aus mehreren Sozialeinrichtungen zusammen. Für die größte Sozialeinrichtung gibt es örtl. Personalräte und ein Gesamtpersonalrat. Für die Kern-Behörde und die kleinen Sozialeinrichtungen gibt es einen Personalrat und einen Gesamtpersonalrat. Bei der größten Sozialeinrichtung gibt es bundesweit 12 SBVn bei der Kern-Behörde eine SBV. So weit so gut. Allerdings, und das ist für mich unlogisch gibt es nur eine GSBV.
Meines Erachtens müsste es den Personal- und Gesamtpersonalräten folgend je eine GSBV für die größte Sozialeinrichtung und eine für die Kern-Behörde geben. Jedenfalls interpretiere ich es so aus dem SGB IX.
Mit dieser Meinung stehe ich als SBV allerdings ganz alleine. Die GSBV sowie der Arbeitgeber (in diesem Fall die Personalstelle und die BASchwb = Personalstellenleitung) hält die GSBV übergreifend für alles zuständig. Dem Arbeitgebern gefällt dies, da sie nur einen Ansprechpartner haben.
Somit laufen des Öfteren auch Vorgänge an der SBV vorbei bzw. muss ich als SBV mir Infos von der GSBV holen.
Ist dies gesetzeskonform?
die Abgrenzung und Zuständigkeiten GSBV und SBV ist mein Problem.
Unsere Behörde setzt sich aus mehreren Sozialeinrichtungen zusammen. Für die größte Sozialeinrichtung gibt es örtl. Personalräte und ein Gesamtpersonalrat. Für die Kern-Behörde und die kleinen Sozialeinrichtungen gibt es einen Personalrat und einen Gesamtpersonalrat. Bei der größten Sozialeinrichtung gibt es bundesweit 12 SBVn bei der Kern-Behörde eine SBV. So weit so gut. Allerdings, und das ist für mich unlogisch gibt es nur eine GSBV.
Meines Erachtens müsste es den Personal- und Gesamtpersonalräten folgend je eine GSBV für die größte Sozialeinrichtung und eine für die Kern-Behörde geben. Jedenfalls interpretiere ich es so aus dem SGB IX.
Mit dieser Meinung stehe ich als SBV allerdings ganz alleine. Die GSBV sowie der Arbeitgeber (in diesem Fall die Personalstelle und die BASchwb = Personalstellenleitung) hält die GSBV übergreifend für alles zuständig. Dem Arbeitgebern gefällt dies, da sie nur einen Ansprechpartner haben.
Somit laufen des Öfteren auch Vorgänge an der SBV vorbei bzw. muss ich als SBV mir Infos von der GSBV holen.
Ist dies gesetzeskonform?