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Gilt BAG-Beschluss vom 07.02.2012 entsprechend auch für Personalräte?
Verfasst: Mittwoch 11. Juli 2012, 16:38
von jada.wasi
Hallo zusammen,
ist der Grundsatzbeschluss des BAG vom 07.02.2012, 1 ABR 46/10, zum BEM-Inforecht betrieblicher Interessenvertretungen auch auf Personalräte generell anwendbar, oder hängt das womöglich vom jeweiligen Landespersonalvertretungsrecht ab?
Vielen Dank für Ihre Antworten!
Gilt BAG-Beschluss vom 07.02.2012 entsprechend auch für Personalräte?
Verfasst: Donnerstag 12. Juli 2012, 10:36
von CVedder
Hallo Herr Wasi,
das Auskunftrecht ist analog auch für die Personalräte anzuwenden. Hier wird nicht unterschieden.
Viele Grüße
Christian Vedder
Gilt BAG-Beschluss vom 07.02.2012 entsprechend auch für Personalräte?
Verfasst: Dienstag 21. August 2012, 19:02
von albin.göbel
Hallo Herr Wasi,
ich teile uneingeschränkt die Meinung von Hr. Christian Vedder - trotz teils abweichender Entscheidungen in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung einzelner Bundesländer, da diese Einzelentscheidungen durch den ausführlichen Grundsatzbeschluss des
BVerwG vom 23.06.2010, 6 P 8.09, sowie des
BAG vom 07.02.2012, 1 ABR 46/10, als überholt angesehen werden können. Eine überaus gelungene lesenswerte Online-
Zusammenfassung dieser BAG-Grundsatzentscheidung mit laienverständlichen Anmerkungen von Dr. Eugen Ehmann, Regierungsvizepräsident von Mittelfranken, finden Sie unter
www.datenschutz-praxis.de
Nachdem es sich beim BEM-Überwachungsrecht um eine bundesrechtliche Aufgabe beider Interessenvertretungen handelt (
§ 93 Satz 2 SGB IX), gibt es keine sachliche Rechtfertigung für eine unterschiedliche Handhabung des BEM-Auskunftsrechts des BR und des
PR (ebenso BMAS vom 18.01.2008, Va3-58068/34, wonach
"zwar die Durchführung des BEM unter dem Vorbehalt der Freiwilligkeit steht, nicht
aber das Angebot des Arbeitgebers an den Mitarbeiter, das BEM durchzuführen").
Viele Grüße
Albin Göbel