Gilt BAG-Beschluss vom 07.02.2012 entsprechend auch für Personalräte?

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jada.wasi
Beiträge: 394
Registriert: Freitag 30. März 2012, 16:30

Gilt BAG-Beschluss vom 07.02.2012 entsprechend auch für Personalräte?

Beitrag von jada.wasi »

Hallo zusammen,

ist der Grundsatzbeschluss des BAG vom 07.02.2012, 1 ABR 46/10, zum BEM-Inforecht betrieblicher Interessenvertretungen auch auf Personalräte generell anwendbar, oder hängt das womöglich vom jeweiligen Landespersonalvertretungsrecht ab?

Vielen Dank für Ihre Antworten!
CVedder
Beiträge: 347
Registriert: Dienstag 2. November 2010, 11:14

Gilt BAG-Beschluss vom 07.02.2012 entsprechend auch für Personalräte?

Beitrag von CVedder »

Hallo Herr Wasi,

das Auskunftrecht ist analog auch für die Personalräte anzuwenden. Hier wird nicht unterschieden.

Viele Grüße
Christian Vedder
albin.göbel
Beiträge: 701
Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55

Gilt BAG-Beschluss vom 07.02.2012 entsprechend auch für Personalräte?

Beitrag von albin.göbel »

Hallo Herr Wasi,

ich teile uneingeschränkt die Meinung von Hr. Christian Vedder - trotz teils abweichender Entscheidungen in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung einzelner Bundesländer, da diese Einzelentscheidungen durch den ausführlichen Grundsatzbeschluss des BVerwG vom 23.06.2010, 6 P 8.09, sowie des BAG vom 07.02.2012, 1 ABR 46/10, als überholt angesehen werden können. Eine überaus gelungene lesenswerte Online-Zusammenfassung dieser BAG-Grundsatzentscheidung mit laienverständlichen Anmerkungen von Dr. Eugen Ehmann, Regierungsvizepräsident von Mittelfranken, finden Sie unter
www.datenschutz-praxis.de

Nachdem es sich beim BEM-Überwachungsrecht um eine bundesrechtliche Aufgabe beider Interessenvertretungen handelt (§ 93 Satz 2 SGB IX), gibt es keine sachliche Rechtfertigung für eine unterschiedliche Handhabung des BEM-Auskunftsrechts des BR und des PR (ebenso BMAS vom 18.01.2008, Va3-58068/34, wonach

"zwar die Durchführung des BEM unter dem Vorbehalt der Freiwilligkeit steht, nicht
aber das Angebot des Arbeitgebers an den Mitarbeiter, das BEM durchzuführen").



Viele Grüße
Albin Göbel
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