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traumatisierte Menschen auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt

Verfasst: Montag 29. Juni 2015, 20:05
von schneeflocke
Liebe Forumsbesucher,

wir sind chronisch psychisch kranke Menschen aufgrund von Traumafolgestörungen und Mitglieder in einer Selbsthilfegruppe für Menschen, die in der Kindheit sexuell missbraucht worden sind.

Unsere berufliche Inklusion in der Gesellschaft scheitert regelmäßig in der Probezeit bzw. danach, längste Arbeitsverhältnisse waren 1 Jahr.
Die Begründung dazu lautet, wie würden nicht die „gleiche Arbeitsleistung“ erbringen wie EBEN eine gesunde Fachkraft, obwohl wir uns mit dem Schwerbehindertenausweis bewerben und auf unser Handicap (geringere Belastbarkeit, geringere Konzentrationsfähigkeit, Wahrnehmungsstörungen im Bereich Hören und Fühlen aufgrund der Traumata etc.) schon im Bewerbungsgespräch hinweisen.
Dazu stehen in der BRD nur (begleitete/beschützte) Arbeitsplätze für psychisch kranke Menschen zur Verfügung, die eine "24h Betreuung" benötigen

Was ist mit den Menschen, die eine Rund-um-die-Uhr Betreuung nicht benötigen- also fitter sind, aber trotzdem aus jedem Arbeitsverhältnis rausfliegen wegen der oben genannten Gründe???

Wie und Wo finden WIR Arbeit mit unserem Handicap jenseits von (Früh)Verrentung und/oder Hartz 4/Grundsicherung?

Eine Teilhabe im Arbeitsleben nach dem SGB wird noch in den wenigsten Fällen auf Anhieb von den jeweiligen Stellen (Agentur f. Arbeit oder DRV) bezahlt (und wenn- dann nur nach Klagen beim Sozialgericht), weil eine Verrentung vermutlich für die BRD kostengünstiger ist

AW: traumatisierte Menschen auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt

Verfasst: Dienstag 7. Juli 2015, 15:20
von matthias.günther
Hallo,

die örtlichen Integrationsfachdienste können hier sicher eine Anlaufstelle sein und entsprechende Angebote koordinieren. Eine Möglichkeit wäre sicher auch eine Beschäftigung in einem Integrationsprojekt, wo besonders auf die Besonderheiten von Menschen mit Handicap eingegangen werden kann - gerade auch, wenn es eben keine Rundum-Betreuung sein muss. Die Integrationsprojekte (= -firmen) sind im SGB IX geregelt (§§ 132 ff SGB IX). Zu den Aufgaben der Integrationsprojekte gehört auch eine arbeitsbegleitende Betreuung. Die Integrationsprojekte sind ganz regulär auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig und werden von den Integrationsämtern finanziell unterstützt. Vielleicht auch einmal bei der Agentur für Arbeit gezielt nach der Möglichkeit der Vermittlung in ein Integrationsprojekt fragen.

Alles Gute und viele Grüße aus dem Integrationsamt Chemnitz

M. Günther