Gilt BAG-Beschluss vom 07.02.2012 entsprechend auch für die SBV?
Verfasst: Dienstag 10. Juli 2012, 15:51
Hallo zusammen,
soweit bekannt, gibt es bisher keine vergleichbare Rechtsprechung darüber, ob die SBV - ebenso wie der Betriebsrat - ein entsprechendes BEM-Inforecht hat, also einen Auskunftsanspruch darüber, welche schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Beschäftigten die gesetzlichen BEM-Voraussetzungen von sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit im letzten Jahr erfüllen.
Gilt dieser Beschluss des BAG vom 07.02.2012, 1 ABR 46/10, entsprechend auch für die Schwerbehindertenvertretung?
Vielen Dank für Ihre Antwort
soweit bekannt, gibt es bisher keine vergleichbare Rechtsprechung darüber, ob die SBV - ebenso wie der Betriebsrat - ein entsprechendes BEM-Inforecht hat, also einen Auskunftsanspruch darüber, welche schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Beschäftigten die gesetzlichen BEM-Voraussetzungen von sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit im letzten Jahr erfüllen.
Gilt dieser Beschluss des BAG vom 07.02.2012, 1 ABR 46/10, entsprechend auch für die Schwerbehindertenvertretung?
Vielen Dank für Ihre Antwort