Herausgabe der BEM Akte
Verfasst: Mittwoch 24. Juni 2015, 21:14
Durch den AG wurde beim Integrationsamt ein Antrag auf Zustimmung zur ordentlichen Kündigung wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten gestellt. Als SBV habe ich in der Stellungnahme an das Integrationsamt u.a. auf das nicht durchgeführte Präventionsverfahren nach § 84 Abs. 1 SGB IX und das offenbar mangelhafte BEM Verfahren (§ 84 Abs. 2 SGB IX) verwiesen, da offenbar nur ein Erstgespräch durchgeführt wurde. Konkrete Maßnahmen wurden nicht vereinbart.
Gleichzeitig habe ich unter Vorlage einer Schweigepflichtsentbindung eine Kopie der BEM Akte beim internen BEM Beauftragten angefordert. Dieser weigert sich nun, die Akte herauszugeben mit der Begründung, das sei in der BV nicht geregelt.
Ich bin offengestanden verblüfft über eine derartige Position eines zertifizierten Integrationsberaters. Der BEM Berechtigte hat m.E. zweifelsfrei als "Herr des Verfahrens" einen Anspruch auf Herausgabe seiner BEM Akte.
Meine Fragen hierzu:
1. Wo ist der Anspruch konkret formuliert ist bzw. aus welchen Rechtsnormen ist er herleitbar?
2. Welches Vorgehen würden Sie vorschlagen?
3. Wie kann ich bzw. der Berechtigte den Anspruch durchsetzen?
Bin gespannt auf die Antwort. Besten Dank vorab!!!
Gleichzeitig habe ich unter Vorlage einer Schweigepflichtsentbindung eine Kopie der BEM Akte beim internen BEM Beauftragten angefordert. Dieser weigert sich nun, die Akte herauszugeben mit der Begründung, das sei in der BV nicht geregelt.
Ich bin offengestanden verblüfft über eine derartige Position eines zertifizierten Integrationsberaters. Der BEM Berechtigte hat m.E. zweifelsfrei als "Herr des Verfahrens" einen Anspruch auf Herausgabe seiner BEM Akte.
Meine Fragen hierzu:
1. Wo ist der Anspruch konkret formuliert ist bzw. aus welchen Rechtsnormen ist er herleitbar?
2. Welches Vorgehen würden Sie vorschlagen?
3. Wie kann ich bzw. der Berechtigte den Anspruch durchsetzen?
Bin gespannt auf die Antwort. Besten Dank vorab!!!