Schwerbehindertenvertretung
Verfasst: Donnerstag 18. Juni 2015, 18:38
Hallo
Die SBV hat mit Wirkung vom 09.04.15 die Zusage einer Freistellung einer 3/4 Stelle. Dies wurde von meiner Vorgängerin beantragt .
Jetzt bin ich aber als erste Stellvertretung nachgerückt und bin nicht freigestellt . Mir wurde gesagt diese Freistellung sei nur für die vorherige SBV gewesen. Es bedarf einer Prüfung .Es sei aber auch nur einer Formalität .
Ist die Freistellung Personengebunden ?
Viele grüße
Die SBV hat mit Wirkung vom 09.04.15 die Zusage einer Freistellung einer 3/4 Stelle. Dies wurde von meiner Vorgängerin beantragt .
Jetzt bin ich aber als erste Stellvertretung nachgerückt und bin nicht freigestellt . Mir wurde gesagt diese Freistellung sei nur für die vorherige SBV gewesen. Es bedarf einer Prüfung .Es sei aber auch nur einer Formalität .
Ist die Freistellung Personengebunden ?
Viele grüße