Versetzung in anderen Bereich

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nephilim

Versetzung in anderen Bereich

Beitrag von nephilim »

Hallo,

Ich habe im März 2015 begonnen zu arbeiten, bin also noch in der Probezeit.
Ich arbeite in der Tumordokumentation eines Klinikums (bin ausgebildeter MDA), mein Vorgesetzter teilte mir heute mit, dass ich nach der Probezeit leider nicht mehr beschäftigt werden könne innerhalb der Tumordokumentation, da einige Umstrukturierungen (es fallen Dokumentationsbereiche weg) dazu führen, dass Sie nicht genug Arbeit mehr für mich haben.
In der Kodierzentrale dagegen (Tätigkeit welche auch meiner Berufsausbildung entspricht) läuft seit einiger Zeit eine öffentliche Ausschreibung für eine Stelle und ich würde gerne mich dorthin versetzen lassen, um weiter arbeiten zu können.
Für mich stellt sich natürlich die Frage habe ich irgendwelche Möglichkeiten meinen Anspruch auf den Posten zu festigen, dass ich sicher versetzt werde - und würde es dann als eine Neueinstellung (mit von vorne beginnender Probezeit sein) oder eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses?
Beide stellen laufen über den selben Arbeitgeber (Service GmbH - Tochterfirma des Klinikums, also Leihbetrieb).
Ich habe eine anerkannte Schwerbehinderung mit einem GdB 50

Mit freundlichem Gruß
C. S.
CVedder
Beiträge: 344
Registriert: Dienstag 2. November 2010, 11:14

AW: Versetzung in anderen Bereich

Beitrag von CVedder »

Hallo Nephilim,

Anspruch besteht zunächst nicht. Wenn der Arbeitgeber es will, dann beendet er in der Probezeit ohne nähere Angabe von Gründen. Möglicherweise weis aber die eine Abteilung nichts von der anderen. Schlage vor, dass Sie unmittelbar handeln und Ihren Vorgesetzten gleich mal auf die andere Stelle ansprechen, dann aber auch gemeinsam mit dem Betriebs - Personalrat und oder der Schwerbehindertenvertretung unverzüglich aktiv zu werden.

Fällt Ihr Arbeitgeber unter den öffentlichen Dienst, dann muss er Sie im Falle Ihrer Bewerbung auch zum Vorstellungsgespräch einladen.

Man kennt Sie ja nun bereits seit einigen Wochen, so dass man Ihre Leistungsfähigkeit bereits beurteilen können sollte.

Das mit der Probezeit kann ich im Moment nicht abschließend beantworten.
Vielleicht kann hier jemand rgänzen.

Grüße Christian Vedder
albarracin_01
Beiträge: 572
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

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Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,

eine erneute Probezeit beim selben Arbeitgeber im unmittelbaren Anschluß an ein bestehendes Arbeitsverhältnis wäre grundsätzlich unzulässig, wenn die zulässigen 6 Monate bereits "ausgeschöpft" wären.

Als Arbeitnehmer sollte man aber eine derartige Klausel nicht ohne Grund anfechten und einen Arbeitsvertrag mit einer zweiten Probezeitklausel einfach kommentarlos unterschreiben. Eine Unterschrift unter einen derartigen Arbeitsvertrag "heilt" die Rechtswidrigkeit der zusätzlichen Probezeitklausel nicht. Die Rechtsprechung ist hier sehr eindeutig. Will der AG davon Gebrauch machen, kann man sich immer noch wehren und der AG fällt spätestens vor dem Arbeitsgericht auf die Nase.
&Tschüß
Wolfgang
nephilim

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Beitrag von nephilim »

gut zu wissen ;) vielen Dank für die Antworten

für mich ergibt sich nun noch eine andere Frage und zwar werde ich die nächsten tage ein Vorstellungsgespräch (hier werde ich auf jedenfall freigestellt) haben und soll auch Probearbeit leisten in der Kodierzentrale 2-3 Tage.
Für mich nun die Frage muss ich offiziell Urlaub beantragen, während der Probearbeit, oder gilt das dann als ausleihen, und Arbeitszeit, innerhalb des Betriebes?!
ich hab leider nicht mehr viele Urlaubstage und auch keine Überstunden - blöd muss mich ja auch andersweitig bewerben und brauch dafür die Urlaubstage - Vorstellugnsgespräche außerhalb etc...


Gruß CS
albarracin_01
Beiträge: 572
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

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Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,

"Probearbeit" bei einer anderen Dienststelle desselben AG ist immer voll zu vergüten.
&Tschüß
Wolfgang
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