Seite 1 von 1

SB WAHL

Verfasst: Donnerstag 21. Mai 2015, 06:15
von francescomatrone05
Hallo Ich Habe eine frage:
Sollte sich bei der Wahl der SB hinterher
feststellen dass Jemand gewählt hat
der die SB Eigenschaft nicht oder nicht mehr gehabt hat
Was passiert dann?
ist die Wahl nichtig?
Danke!!!
FM.

AW: SB WAHL

Verfasst: Donnerstag 21. Mai 2015, 12:30
von Ulrich.Römer
Hallo francescomatrone05,
nein, das wäre keine Grund für Nichtigkeit aber auf jeden Fall ein Grund für eine Anfechtung.
Nun kommt es drauf an, wann die Wahl stattgefunden hat. War die Wahl vor mehr als zwei Wochen ist die Anfechtungsfrist vorbei und nichts wird passieren.
War es kürzer, dann ist für eine erfolgreiche Anfechtung entscheidend, wie die Wahl ausgegangen sein könnte, wenn der Nicht-Wahlberechtigte nicht mitgewählt hätte. Bei Stimmengleichheit oder knappem Wahlergebnis könnte die Anfechtung durchaus erfolgreich sein.