Wahlberechtigung im Ruhestand
Verfasst: Donnerstag 14. Mai 2015, 12:44
Beamte, die wegen völliger Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt werden, können angeblich bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze reaktiviert werden, wenn die völlige Dienstunfähigkeit aus irgendwelchen Gründen nicht mehr besteht.
Obwohl mir ein derartiger Fall in meiner langjährigen Praxis noch nicht begegnet ist, stellt sich die Frage, ob dieser Personenkreis eine Wahlberechtigung haben könnte, auch wenn (noch) kein Reaktivierungsverfahren eingeleitet wurde. Da mit der Ruhestandsversetzung auch die Beziehung zur bisherigen Dienststelle gekappt wird (Ausscheiden aus der Dienststelle), würde sich die weitere Frage ergeben, bei welcher Dienststelle der (noch) nicht reaktivierte Beamte wahlberechtigt wäre
Hat dazu jemand eine Idee???
Obwohl mir ein derartiger Fall in meiner langjährigen Praxis noch nicht begegnet ist, stellt sich die Frage, ob dieser Personenkreis eine Wahlberechtigung haben könnte, auch wenn (noch) kein Reaktivierungsverfahren eingeleitet wurde. Da mit der Ruhestandsversetzung auch die Beziehung zur bisherigen Dienststelle gekappt wird (Ausscheiden aus der Dienststelle), würde sich die weitere Frage ergeben, bei welcher Dienststelle der (noch) nicht reaktivierte Beamte wahlberechtigt wäre
Hat dazu jemand eine Idee???