Wahlen zur Gesamtschwerbehindertenvertretung
Verfasst: Sonntag 26. April 2015, 08:39
Hallo,
der Wahlvorstand hat mit dem Wahlausschreiben am 20.04.2015 die Wahl zur Gesamtschwerbehindertenvertretung eingeleitet.
Im Wahlausschreiben heißt es: " Wir bitten die wahlberechtigten, innerhalb von 2 Wochen seit Erlass des Wahlaussschreibens, also spätestens am 15.05.2015 schriftliche Wahlvorschläge beim Wahlvorstand einzureichen......"
Da die betriebsrätfähigen Einheiten sich bundesweit auf 13 Regionen beschränken und der Tatsache, das die Beschaffung der drei Stützunterschriften nur schriftlich erfolgen kann ist der reguläre Zeitraum von zwei Wochen fast nicht realisierbar. Hat der Wahlvorstand hier möglichwerweise einen Gestaltungsspielraum?
Hierzu meine Frage:
1. Handelt es sich um einen Fehler, der die Gütltigkeit der Wahl nicht beeinträchtigt?
2. Kann der Wahlvorstanf´d das Schreiben kurzerhand korrigieren unter Berufung auf einen offenbaren Flüchtigkeitfehler?
3. Welche Empfehlungen geben Sie für den Augenblick?
4. Gibt es unter Berücksichtigung der og. Strukturen zulässige Verfahren die Stützunterschriften anderweitig zu beschaffen
,. Was passiert ggf. mit den Wahlvorschlägen die bereits
a) abgegeben wurden?
b) noch gesammelt werden?
Besten Dank!
der Wahlvorstand hat mit dem Wahlausschreiben am 20.04.2015 die Wahl zur Gesamtschwerbehindertenvertretung eingeleitet.
Im Wahlausschreiben heißt es: " Wir bitten die wahlberechtigten, innerhalb von 2 Wochen seit Erlass des Wahlaussschreibens, also spätestens am 15.05.2015 schriftliche Wahlvorschläge beim Wahlvorstand einzureichen......"
Da die betriebsrätfähigen Einheiten sich bundesweit auf 13 Regionen beschränken und der Tatsache, das die Beschaffung der drei Stützunterschriften nur schriftlich erfolgen kann ist der reguläre Zeitraum von zwei Wochen fast nicht realisierbar. Hat der Wahlvorstand hier möglichwerweise einen Gestaltungsspielraum?
Hierzu meine Frage:
1. Handelt es sich um einen Fehler, der die Gütltigkeit der Wahl nicht beeinträchtigt?
2. Kann der Wahlvorstanf´d das Schreiben kurzerhand korrigieren unter Berufung auf einen offenbaren Flüchtigkeitfehler?
3. Welche Empfehlungen geben Sie für den Augenblick?
4. Gibt es unter Berücksichtigung der og. Strukturen zulässige Verfahren die Stützunterschriften anderweitig zu beschaffen
,. Was passiert ggf. mit den Wahlvorschlägen die bereits
a) abgegeben wurden?
b) noch gesammelt werden?
Besten Dank!