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SB Wahl

Verfasst: Montag 23. März 2015, 20:41
von francescomatrone05
Hallo Ich habe Eine frage Im Herbst 2014 wo die SBV wahl stattfinden hat Unser Betrieb dien Zahl von
5 SchwBehinderte/Gleich gestellte nicht erreicht Mittlerweile im März sind Zwei neue Kollegen als SB Anerkannt worden(Bescheid/Behinderte Ausweis) Meine Frage Lautet: Kann Darf Jetzt die Wahl nachgeholt werden?
Da Momentan keine SB Vertretung vorhanden Ist ,sollte der BR die Wahl einleiten=? :shock:

AW: SBV-Wahl nach der Regelwahlzeit?

Verfasst: Montag 23. März 2015, 21:01
von albin.göbel
francesco hat geschrieben:Kann Darf jetzt die Wahl nachgeholt werden?
2x ja, die Wahl kann z.B. von drei schwerbehinderten Wahlberechtigten oder vom Betriebsrat initiiert werden. Das Initiierungsrecht des Betriebsrats ist nicht vorrangig gegenüber drei schwerbehinderten Beschäftigten. Laden z.B. drei wahlberechtigte schwerbehinderte Beschäftigte zu einer Wahlversammlung ein, ist die Wahl eingeleitet. Dies bedeutet bei einfachem Wahlverfahren die Einladung zu einer Wahlversammlung nach § 19 Abs. 2 SchwbVWO.


Viele Grüße
Albin Göbel