Bewerbung für zwei Ämter
Verfasst: Mittwoch 4. März 2015, 13:44
Hallo,
bei uns steht die Wahl jetzt (verspätet) an. Ich habe als Wahlvorstand bisher BR und JAV Wahlen geleitet und bin deshalb über die getrennte Wahl von Vertrauensperson und "stellvertretenden Mitgliedern" etwas überrascht.
Um mehr Demokratie zu wagen, war meine Idee, allen interessierten passiv Wahlberechtigten zu empfehlen auf einem gemeinsamen Wahlvorschlag sowohl als Vertrauensperson als auch als stellv. Mitglied zu kandidieren und dann die Wählergunst entscheiden zu lassen.
Nach §6 (1) der SchwbVWO kann es jedoch jeweils nur einen Bewerber als Vertrauensperson (und Stellvertreter im vom Wahlvorstand festgelegten Rahmen) geben. Weiterhin konnte ich in den FAQ's dann noch nachfolgendes lesen:
Bewerbung für zwei Ämter
Kann man gleichzeitig für die Wahl der Vertrauensperson und für die Wahl des Stellvertreters kandidieren? Was passiert, wenn man in beiden Wahlen gewählt wird?
Ja, eine solche zweifache Kandidatur ist möglich. Sie ist jedoch nur zulässig, wenn der Bewerber in zwei verschiedenen Wahlvorschlägen für jeweils eines der Ämter (Schwerbehindertenvertretung und Stellvertretung) benannt ist (§ 6 Abs. 3 Satz 1 SchwbVWO).
Allerdings darf er nur ein Amt ausüben.
Muss so stringent vorgegangen werden oder wäre der Mangel heilbar?
Unsere Situation: Es soll eine SBV und 2 Stellvertreter gewählt werden. Wenn sich 3 bis 5 Personen bereit erklären sich der Wahl zu stellen, möchte ich vermeiden, das sie sich gegenseitig die verfügbaren Stützunterschriften streitig machen und die Wähler auch entscheiden können, wer SBV wird und wer Stellvertreter und nicht alles vorher abgesprochen erscheint.
Viele Grüße´
klermu
bei uns steht die Wahl jetzt (verspätet) an. Ich habe als Wahlvorstand bisher BR und JAV Wahlen geleitet und bin deshalb über die getrennte Wahl von Vertrauensperson und "stellvertretenden Mitgliedern" etwas überrascht.
Um mehr Demokratie zu wagen, war meine Idee, allen interessierten passiv Wahlberechtigten zu empfehlen auf einem gemeinsamen Wahlvorschlag sowohl als Vertrauensperson als auch als stellv. Mitglied zu kandidieren und dann die Wählergunst entscheiden zu lassen.
Nach §6 (1) der SchwbVWO kann es jedoch jeweils nur einen Bewerber als Vertrauensperson (und Stellvertreter im vom Wahlvorstand festgelegten Rahmen) geben. Weiterhin konnte ich in den FAQ's dann noch nachfolgendes lesen:
Bewerbung für zwei Ämter
Kann man gleichzeitig für die Wahl der Vertrauensperson und für die Wahl des Stellvertreters kandidieren? Was passiert, wenn man in beiden Wahlen gewählt wird?
Ja, eine solche zweifache Kandidatur ist möglich. Sie ist jedoch nur zulässig, wenn der Bewerber in zwei verschiedenen Wahlvorschlägen für jeweils eines der Ämter (Schwerbehindertenvertretung und Stellvertretung) benannt ist (§ 6 Abs. 3 Satz 1 SchwbVWO).
Allerdings darf er nur ein Amt ausüben.
Muss so stringent vorgegangen werden oder wäre der Mangel heilbar?
Unsere Situation: Es soll eine SBV und 2 Stellvertreter gewählt werden. Wenn sich 3 bis 5 Personen bereit erklären sich der Wahl zu stellen, möchte ich vermeiden, das sie sich gegenseitig die verfügbaren Stützunterschriften streitig machen und die Wähler auch entscheiden können, wer SBV wird und wer Stellvertreter und nicht alles vorher abgesprochen erscheint.
Viele Grüße´
klermu