Hallo, ich bin BRV. Am Freitag hat mich ein Kollege gebeten, ohne nähere Rücksprache mit mir, ein Schreiben in der PA abzugeben. Der Kollege ist seit Jahren langzeiterkrankt. Hat einen GdB von 80% auf Grund eines oder mehrer Schlaganfälle.
Auf anwaltlichen Rat hat er eine Eigenkündigung zum 31.03.2015 abgegeben. Im anschliessenden Gespräch erklärte er, er beziehe zum 15.02.15 kein Krankengeld mehr. Erkrankt ist er bereits seit Jahren. Er hat definitiv keinen Rentenantrag gestellt. Weder Erwerbsminderung, noch Berufsunfähigkeit. Er hat keinen Antrag auf Hartz IV gestellt. Sein Anwalt habe ihm geraten um seinen Urlaubsanspruch entgolten zu bekommen, müsse er zum 31.03.2015 das Arbeitsverhältnis von seiner Seite kündigen. Er habe noch geringe Ersparnisse, davon komme er noch ein "paar Wochen oder so über die Runden". Ich habe den PL gebeten, das Schreiben erst einmal liegen zu lassen. Ich hatte den Kollegen vor Jahren bereits mit dem VdK in Kontakt gebracht. Er ist meines Wissens Mitglied. Allerdings offensichtlich nicht mehr in der Lage seine Situation zu überblicken. Problem ist auch, der Kollege ist nur schwer zu verstehen. Er wollte mich bereits mehrfach in der Vergangenheit mit seiner rechtlichen Vertretung beauftragen, was ich, nachvollziehbar hoffe ich, strikt ablehne. Ich habe dann unseren Schwerbehindertenvertreter hinzugezogen, der ebenfalls etwas überfordert ist. Ich werde am Montag dem Kollegen, per Mail Hilfe anbieten, ich weiß ehrlich gesagt nicht in welcher Form. Ich habe die mündliche Zusage des PL die Kündigung zurück zu halten. Das habe ich auch einem unserer GF mitteilen lassen. Aber mehr als zwei Wochen bleiben mir nicht! Können Sie mir einen Rat zu meinem weiteren Vorgehen geben.
Eigenkündigung eines SB
AW: Eigenkündigung eines SB
Hallo vk9,
die rechtliche Vertretung nicht anzunehmen ist die richtige Entscheidung!
Ich schlage folgende Schritte vor:
1. Gespräch mit dem Arbeitnehmer und dem PL über die Zukunft. Dabei muss es auch um die Beantragung von Leistungen beim Arbeitsamt gehen.
2. Den Integrationsfachdienst versuchen einzuschalten.
3. Bei der Gemeinsamen Servicestelle http://www.reha-servicestellen.de/ Rat und Unterstützung suchen.
Grüße
Christian Vedder
die rechtliche Vertretung nicht anzunehmen ist die richtige Entscheidung!
Ich schlage folgende Schritte vor:
1. Gespräch mit dem Arbeitnehmer und dem PL über die Zukunft. Dabei muss es auch um die Beantragung von Leistungen beim Arbeitsamt gehen.
2. Den Integrationsfachdienst versuchen einzuschalten.
3. Bei der Gemeinsamen Servicestelle http://www.reha-servicestellen.de/ Rat und Unterstützung suchen.
Grüße
Christian Vedder
-
- Beiträge: 572
- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
AW: Eigenkündigung eines SB
Hallo,
es stellt sich die Frage, ob der Anwalt wirklich derartig unkundig ist oder aber der AN einiges falsch verstanden hat.
Wenn der AN "ausgesteuert" wird (also das Krankengeld endet), hat er erst mal Anspruch auf ALG 1. Dies gilt auch bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis, das wegen AU nicht erfüllt werden kann.
Der AN muß der Arbeitsagentur seine Arbeitskraft "im Rahmen seiner Restleistungsfähigkeit für den allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen".
Sollte der AN dann ein Vermittlungsangebot bekommen, kann er immer noch über sein Erstarbeitsverhältnis nachdenken. Es ist auch nicht verboten, mehrere Arbeitsverhältnisse zu haben. Eine SBV sollte so etwas eigentlich wissen.
Die Meldung bei der AA ist auch deswegen wichtig, weil nach Ablaufendes "nachlaufenden Krankenversicherungsschutzes am 14.03. der AN entweder Beiträge für freiwillig Versicherte zahlen muß oder aber keinen Krankenversicherungsschutz mehr hat.
Und natürlich sollte man als BR (oder SBV oder PR oder MAV vergleichbar) auf gar keinen Fall eine "Vertretung" übernehmen, die als Rechtsbeistand interpretiert werden könnte, sondern lediglich im Sinne des § 82 Abs. 2 BetrVG tätig werden.
Allerdings stellt sich hier die Frage, ob denn überhaupt schon mit einem BEM die weitere betriebliche Zukunft des AN behandelt wurde ?
&Tschüß
Wolfgang
es stellt sich die Frage, ob der Anwalt wirklich derartig unkundig ist oder aber der AN einiges falsch verstanden hat.
Wenn der AN "ausgesteuert" wird (also das Krankengeld endet), hat er erst mal Anspruch auf ALG 1. Dies gilt auch bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis, das wegen AU nicht erfüllt werden kann.
Der AN muß der Arbeitsagentur seine Arbeitskraft "im Rahmen seiner Restleistungsfähigkeit für den allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen".
Sollte der AN dann ein Vermittlungsangebot bekommen, kann er immer noch über sein Erstarbeitsverhältnis nachdenken. Es ist auch nicht verboten, mehrere Arbeitsverhältnisse zu haben. Eine SBV sollte so etwas eigentlich wissen.
Die Meldung bei der AA ist auch deswegen wichtig, weil nach Ablaufendes "nachlaufenden Krankenversicherungsschutzes am 14.03. der AN entweder Beiträge für freiwillig Versicherte zahlen muß oder aber keinen Krankenversicherungsschutz mehr hat.
Und natürlich sollte man als BR (oder SBV oder PR oder MAV vergleichbar) auf gar keinen Fall eine "Vertretung" übernehmen, die als Rechtsbeistand interpretiert werden könnte, sondern lediglich im Sinne des § 82 Abs. 2 BetrVG tätig werden.
Allerdings stellt sich hier die Frage, ob denn überhaupt schon mit einem BEM die weitere betriebliche Zukunft des AN behandelt wurde ?
&Tschüß
Wolfgang
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang